Arbeitsrecht Überstunden, 30 Stunden Vertrag
Hallo,
Ich habe schon im Internet nach einer Antwort gesucht, aber möchte gern noch einmal spezifisch auf meine Situation eingehen. Ich habe vor zwei Monaten einen Job als Aushilfe in einer Bäckerei/Café angefangen und einen Vertrag von 30 Stunden/Woche unterschrieben. Im Vertrag steht unter dem Punkt Arbeitszeit "der Arbeitgeber ist , die Arbeitszeit auf bis zu 24h zu reduzieren, oder bis zu 36h zu erhöhen. Vergütet werden nur die tatsächlich abgerufenen Stunden. [...] der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehrarbeit und Überstunden in gesetzlich vorgesehenem Umfang zu leisten."
Ich soll diese Woche 43h arbeiten. Überstunden werden in dem Betrieb nicht ausgezahlt und man darf dann irgendwann mal weniger arbeiten, sollte das mal zu Stande kommen. Meine Frage ist nun, darf ich in der Woche mehr als 36 h eingesetzt werden. Und zählen dann Überstunden an allem über 30 oder erst ab über 36? Vielleicht kennt sich da jemand etwas aus.
Vielen Dank schon mal, Janine
3 Antworten
Das ist ein typischer Fall von "Arbeit auf Abruf" gem. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz, wenn alle Vorschriften/Voraussetzungen eingehalten werden.
Nach Entscheidungen des BAG kann eine Erhöhung von 25% der regelmäßigen Arbeitszeit sowie eine 20%-ige Verringerung einzelvertraglich vereinbart werden; danach liegen die 6 Std. innerhalb des Korridors und wären also grundsätzlich zulässig.
Inwiefern die im Arbeitsvertrag enthaltene Regelung als einzelvertragliche Vereinbarung gelten kann, bleibt dahingestellt; meist unterliegen diese Regelungen jedoch der AGB-Kontrolle, da die AN i. d. R. nicht wissen, worauf sie sich einlassen und das Beschäftigungsrisiko einseitig auf den AN abgewälzt wird; auf der anderen Seite unterstützt der Gesetzgeber eine zunehmende Flexibilisierungsmöglichkeit der Arbeitszeiten für beide Seiten und eröffnet damit einen erweiterten Spielraum zur Arbeitszeitgestaltung..
Die Abrufzeiten müssen mind. 4 Arbeitstage vorher angekündigt werden (formlos möglich).
Daneben können natürlich auch (bezahlte) Überstunden angeordnet werden - diese können auch durch Freizeitausgleich abgegolten werden; diese greifen erst ab der 36. Stunde.
Bis zur 36. Stunde muß bezahlt werden, da dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde; die Stunden ab der 36. Stunde können durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
Es handelt sich hierbei um angeordnete Überstunden. Da lt. deinem Vertrag die "abgerufenen Stunden" vergütet werden (also 36h, das maximale der vereinbarten Wochenarbeitszeit), sollten die 36h auch direkt bezahlt werden. Die Überstunden gelten dann ab der 37. Stunde.
ja, du kannst auch 43h die woche arbeiten...und jede stunde, die dir nicht bezahlt wird, ist eine überstunde....