15 Stunden + mit dem Gehalt abgegolten?

9 Antworten

Ist sowas gesetzlich überhaupt zulässig?

Grundsätzlich: Ja (leider)!

Die arbeitsvertragliche Regelung, dass Überstunden mit dem vereinbarten Arbeitsentgelt bereits abgegolten sein soll (praktisch also "umsonst" erbracht werden, ist erlaubt.

Allerdings muss eine solche Klausel bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen, ohne die diese Klausel dann insgesamt unwirksam/nichtig wäre:

> Erstens: Die Klausel muss präzise bestimmen, wie viele Überstunden genau pauschal mit dem vereinbarten Entgelt bereits abgegolten sein sollen.

> Zweitens: Die pauschal abgegoltenen Überstunden müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit stehen - nicht mehr als ca.15 % (von daher sind 15 Überstunden pro Woche völlig unrealistisch, es sei denn sie sind pro Monat gemeint) - und auch zum vereinbarten Entgelt.

> Drittens: Die Klausel muss unmittelbar verständlich sein, ohne dass sie einer besonderen Interpretation bedürfte.

Erfüllt eine arbeitsvertragliche Klausel diese Bedingungen nicht, ist sie insgesamt unwirksam/nichtig, und es besteht Anspruch auf zusätzlicher Entgeltung für alle geleisteten Überstunden nach dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung".

Das gilt nur dann nicht und der Arbeitnehmer kann sich nicht auf diesen Paragraphen berufen, wenn sein Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung überschreitet (seit dem 01.01.2017 sind das 6.350 € mtl. West und 5.700 € mtl. Ost).

In einem neuen Arbeitsverhältnis, während der Probezeit, ist ein Arbeitnehmer leider in der Regel allerdings kaum in der (Macht-)Position, ein diesbezügliches Recht seinerseits auch durchzusetzen, ohne gravierende Folgen durch den Arbeitgeber für das Arbeitsverhältnis (begründungslose Kündigung mit verkürzter Frist) zu riskieren.

15 Überstunden pro Woche und diese pauschal abgegolten halte ich für eher unzulässig. Die normale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Also 8 Stunden pro Arbeistag. Wenn samstags gearbeitet wird, da auch 8 Stunden so käme eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zustande.

In deinem Falle gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn 45 Stunden pro Woche angegeben wurden und diese Stunden mit dem Lohn/Gehalt abgegolten sind ist das zulässig. Was über diese vereinbarten Stunden hinausgeht, muss entweder bezahlt werden, oder als Freizeit abgegolten.

Wenn du pro Woche 15 Stunden mehr arbeitest und man von 45 Stunden laut Vertrag ausgeht,so hättest du pro Woche .10 Überstunden, macht im Monat 40 Überstunden.

Als zulässigen Dauerzustand würde ich das nicht sehen und zulässig ist das auch nicht, wenn man das Arbeitsschutzgesetz zu Rate zieht.

In Ausnahmefällen können solche Überstunden anfallen, aber dürfen kein Dauerzustand sein.

Wenn du 40Überstunden im Monat machst, wäre zu überlegn was für dich besser ist. Freizit zu nehmen, oder die Stundne auszahlen zu lassen. Lässt du sie dir auszahlen, so gehen auch Beiträge an die Rentenversicherung was bei Abgeltung mit Freizeit nicht der Fall ist.


Zum Verständnis:
Ich gehe mal davon aus, dass Du 15h/Monat meinst, nicht pro Woche, das wäre sonst illegal. ;-)

Überstunden sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Danach dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden
arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Demnach sind also bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche bis zu acht Überstunden zulässig.

Das Arbeitszeitgesetz lässt auch eine Ausweitung auf bis zu 10
Stunden Arbeit pro Tag zu, wenn es betrieblich notwendig ist (hoher Krankenstand, Serverausfall, o.ä.).
Diese zusätzlichen Stunden müssen dann aber durch Freizeit innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden, es sei denn, Dein Tarifvertrag - so vorhanden - besagt etwas anderes. (Sprich: Es MUSS ab dieser Höhe einen Freizeitausgleich geben, der AG hat in diesem Falle also keine Wahloption Gehalt/Freizeitausgleich mehr.)

Ob Du für Überstunden (über 15h/Monat, unter 10h/Tag) eine zusätzliche monetäre Entlohnung erhältst, hängt zum einen davon ab, was in Eurem Tarifvertrag geregelt ist - und ob Du unter der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (Rentenversicherung) liegst, bzw. ob Du eine Führungsposition hast.


Familiengerd  26.07.2017, 00:01

Ob Du für Überstunden (über 15h/Monat, unter 10h/Tag) eine zusätzliche monetäre Entlohnung erhältst, hängt zum einen davon ab, was in Eurem Tarifvertrag geregelt ist - und ob Du unter der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (Rentenversicherung) liegst, bzw. ob Du eine Führungsposition hast.

Was soll es mit diesen "über 15h/Monat, unter 10h/Tag" auf sich haben?

Ich kenne nun wahrhaftig nicht alle Tarifverträge, es sollte aber "mit dem Teufel zugehen", wenn sich ein Arbeitgeber bei der Vereinbarung von pauschal abzugeltenden Überstunden auf einen Tarifvertrag berufen könnte; diese Regelung - soweit sie denn überhaupt wirksam getroffen werden kann - dürfte arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vorbehalten sein!

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (seit dem 01.01.2017 sind das 6.350 € mtl. West und 5.700 € mtl. Ost) ist insofern von Bedeutung, als sich ein Arbeitnehmer mit einem solchen "herausgehobenen" Arbeitsverdienst für die Bezahlung von Überstunden nicht auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" berufen kann.

Generell ist die Klausel möglich. Dann muss aber auch sein Gehalt dazu passen. Bei niedrigem Gehalt muss jede Stunde abgegolten werden

Familiengerd  25.07.2017, 23:38

Bei niedrigem Gehalt muss jede Stunde abgegolten werden

Das ist so allgemein nicht richtig, sondern es kommt alleine auf die konkreten Gegebenheiten an.

Alleine "niedriges Gehalt" bedeutet nicht, dass es keine Klausel zur Pauschalabgeltung von Überstunden geben könne.

Die Frage ist, wie Dein Gehalt errechnet wird:

  • Arbeitest Du im Stundenlohn, muss jede gearbeitete Stunde angerechnet und bezahlt werden.
  • Bekommst Du ein monatliches Festgehalt, sind solche Regelungen zulässig und allgemein üblich - und dann sind unbezahlte 5 Überstundenden pro Woche im Vergleich noch relativ im Rahmen.