Was bedeutet, Überstunden mit Gehalt abgegolten?

13 Antworten

"Mit dem Gehalt sind über die betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehende geleistete Über- und Mehrarbeitsstunden abgegolten."
Was bedeutet es genau? 

Dieser Satz soll bedeuten, dass Überstunden die anfallen unentgeltlich (umsonst) gemacht werden müssen, da sie Bestandteil des Gehalts sind.

Diesen Arbeitsvertrag hat wohl jemand aufgesetzt, der entweder keine Ahnung hat oder nicht damit rechnet, dass ein AN sich über die Klausel erkundigt.

Diese Klausel ist rechtlich unwirksam. Hier wird pauschal gesagt, dass man keine Überstunden bezahlt und da fehlt die Transparenz.

Dazu gibt es auch schon Urteile des BAG, die solche Klauseln mit einer pauschalen Abgeltung für nichtig erklären.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsvertrag_Allgemeine-Geschaeftsbedingungen_AGB_Ueberstundenregelung.html

Das würde bedeuten , daß Du schauen mußt, Deine Arbeit immer in exakt 25 Stunden erledigt zu bekommen, da jede Minute darüber weder vergütet noch angerechnet wird. Darüber solltest Du aber nochmal mit dem Chef oder Betriebsrat reden oder es evtl. einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Überprüfung vorlegen.

Das bedeutet, wenn Du länger als 25 Stunden pro Woche arbeitest, erhält dein Arbeitgeber jede zusätzliche Stunde deiner Arbeit umsonst.

Diese Klausel soll die Bedeutung haben, dass die Stunden die du über 25 Stunden hinaus arbeitest nicht bezahlt werden. Das Gehalt welches du für 25 stundenbekommst soll sämtliche Überstunden bzw. Mehrarbeit abdecken. Ganz konkret: du arbeitest in der Woche 2 30 Stunden, da Überstunden angeordnet wurden, bekommst dennoch nur 25 Stunden bezahlt.In deinem anderen Beispiel: du arbeitest 27 Stunden, bekommst dennoch nur 25 Stunden bezahlt. Um mit einer Sprache zu bleiben, du hast 2 Stunden umsonst gearbeitet.

Ist dies rechtlich haltbar? Nein, definitiv nicht. Die Rechtsprechung ist mittlerweile auf dem Stand, dass eine Vereinbarung grundsätzlich denkbar ist, mit welcher Überstunden abgegolten werden. Dann muss jedoch konkret geregelt werden, wie viele Überstunden dies maximal sind.

http://www.kanzlei-mudter.de/ueberstunden.html

Ich habe zu dieser Frage mal einen Link gepostet. Wie du dem Link entnehmen kannst muss zum einen angeordnet werden, dass Überstunden überhaupt zu erbringen sind, grundsätzlich bist du dazu nämlich nicht verpflichtet. Zum anderen muss eben wirksam vereinbart worden sein, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten ist.Orientierungspunkt der Rechtsprechung ist, dass maximal 10 % der Arbeitszeit pauschal abgegolten werden dürfen.

Letztendlich stellt sich natürlich immer die Frage, die mit einer solchen Situation umgehen.Wie sagen die Amerikaner so schön: love it, leave it or chnage it. Entweder akzeptierst du dies. Dies macht Sinn wenn es sich wirklich nur um sehr wenige überschaubare Überstunden handelt. Du kannst das Unternehmen verlassen, weil ein entsprechender Passus für dich nicht wirklich akzeptabel ist. Alternativ kannst du die Geschäftsleitung ansprechen und darauf hinweisen, dass dies arbeitsrechtlich nicht haltbar ist, eben mit allen Konsequenzen.

sonnymurmel  12.02.2018, 18:58

Hier wurde ja alles schon sehr gut erklärt....

Abgesehen davon, dass der Arbeitsvertrag vllt. auch nicht korrekt formuliert ist-

frage ich mich ob es nicht so gedacht ist, dass die Fragestellerin die (2) Überstunden im Rahmen der Gleitzeit "abbummeln" kann?

Würde natürlich auch nur Sinn machen wenn sich die Überstunden im Rahmen halten.

Bin mir nicht ganz sicher- daher frage hier hier nochmal nach.

Lg Sonny

Diese Klausel ist unwirksam, weil die anzahl der Überstunden nicht definiert wurde. In deinem Vertrag müsste zusätzich stehen, als Beispiel: bis zu 10 Stunden Mehrarbeit im Monat sind mit dem Gahalt abgegolten.

Bedenke bitte, dass nur Überstunden, die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet worden sind, vergütet werden müssen. Falls du selbst feststellst, dass du die Arbeit in der vereinbarten arbeitszeit nicht schaffst und eigenständig Überstunden machst, gibt es leider nichts.

Du bist hier in der Beweispflicht. Das ist oft schwierig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung