Kann ich bei einer Vertrauensarbeitszeit mit sehr viel Überstunden an Brückentage zuhause bleiben?
Hallo.
Ich arbeite in einer sehr kleinen Firma, in der es laut Arbeitsvertrag eine Vertrauensarbeitszeit auf 40 Wochenstundenbasis gibt. Leider wird laut diesem Vertrag sämtliche Mehrarbeit mit der monatlichen Vergütung komplett abgegolten. Da wir Projekte abwickeln, werden diese 40h permanent überschritten. Im Schnitt liege ich so bei 46h bis 48h die Woche. Zum Abbummeln bleibt leider auch keine Zeit, weil permanent irgendwelche Sachen dringenst erledigt werden müssen.
Als ich meinen Chef neulich fragte, ob ich die Brückentage im Mai zum Abbummeln der Mehrstunden nehmen dürfte, verneinte er es und meinte, wenn ich frei haben wolle, solle ich Urlaub nehmen.
Obwohl es "Vertrauensarbeitszeit" heißt, vertraut uns der Chef nur dahingehend, dass wir permanent neun bis zehn Stunden im Büro sein müssen und auch darüber hinaus per Telefon erreichbar.
Nun meine Frage: Auf dem von mir geführten und bei meinem Chef gesammelten Arbeitszeitnachweisen der letzten Monate sind übelst viele Stunden zuviel darauf. Kann ich mit Verweis an meinem Chef auf die Vertrauensarbeitszeit und des Stundennachweises einfach an einem der Brückentagfreitage zuhause bleiben, ohne dass er mir mit Abmahnung oder Schlimmeren kommen kann? Ich sehe es einfach nicht ein, ihm laufend Mehrarbeit ohne Chance auf eine Gegenleistung zu schenken...
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer kurzfristig dabei weiterhelfen könnte, da der nächste Brückentag schon Ende dieser Woche ist.
p.s.: Ich habe noch nicht gekündigt, aber der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.
4 Antworten
Eine Vertrauensarbeitszeit besagt eigentlich, dass der ArbN sich seine Arbeitszeit weitgehend frei einteilen kann. Deshab käme ich bei einem solchen Vertrag nicht auf die Idee noch um Erlaubnis zu fragen, ob ich mal später kommen oder füher gehen dürfte. Rechtlich kann der ArbG dir bei einer solchen Vereinbarung daraus auch keinen Strick drehen.
Wenn es um ganze Abwesenheitstage geht, so sind diese generell nur in Absprache mit dem ArbG möglich. Egal ob Urlaub oder Überstunden. In der Tat könnte eine eigenmächtige Freistellung zu einer Abmahnung führen. (Mehr aber auch nciht)
Die Klausel mit den Überstunden ist nur dann rechtlich haltbar, wenn du eine leitende Funktion hast. Als "normaler" Angestellter muss die Obergrenze der im Gehalt enthaltenen Überstunden im Vertrag festgelegt sein.
Du könntest somit die Bezahlung der Überstunden auf Basis der Arbeitszeitnachweise sogar gerichtlich geltend machen.
Da ja ein neuer Job schon vor der Tür liegt, würde ich mich über soviel Egoismus jetzt nicht mehr ärgern sondern sehen, was sich am Ende evtl. noch rausschlagen läßt.
der Arbeitsvertrag meines nächsten Arbeitgebers ist bereits unterschrieben.
In dieser doch recht vorteilhaften Situation kannst Du deinen Chef ohne weiteres nach einer prinzipiellen Gegenleistung für die Überstunden fragen. Ich würde mich allerdings nicht auf diesen Tag versteifen. Aber es ist eigentlich so geregelt, dass es für Arbeit auch Geld gibt.
Ein leitender Angestellter bekommt ein Gehalt mit dem auch seine Überstunden abgedeckt sind. Dein Gehalt ist vermutlich nicht so hoch das nochmal 20% für umsonst gemacht werden kann.
Es erstaunt mich wie dreist dein AG ist, von dir zu verlangen das du nach 10 h Bürozeit, auch noch in deiner Freizeit telefonisch verfügbar sein sollst. Das kann er, wenn er dir dir Zeit bezahlt, da er aber noch nicht einmal gewillt ist dir die Ü-Std. zu genehmigen, solltest du auch nicht mehr bereit sein in deiner Freizeit ihm zur Verfügung zu stehen. Stell dein Handy einfach aus...
Wenn du 9 - 10 Std. im Büro sein musst, was hat das mit Vertrauensarbeitszeit zu tun?!!
Na, du bist ja lustig ;)
Nein, du kannst nicht einfach zuhause bleiben. Weder gegen dein eh irrelevantes Stundenkonto (lt Vertrag ist Mehrarbeit ja mit dem Gehalt abgegolten) noch gegen dein Urlaubskonto.
Ohne Absprache kannst du nicht einfach so beschliessen, dass du einen freien Tag hast ;)
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Nein, du kannst auch das nicht einfach ohne Genehmigung. Vielleicht fragst du einfach nochmal, ob du zB früher gehen kannst oder den nachmittag freimachen kannst. Aber nach einer halben Stunde kannst du nicht einfach von dir aus den Arbeitstag beenden ;)
Tja...Chefs gibt's halt solche und solche. Wir arbeiten auch 40 Wochenstunden ohne irgendeine Zeiterfassung, aber bei uns läuft es so, dass mein Chef mich auch jederzeit mal eher gehen lässt, wenn ich einen persönlichen Termin habe und er genau weiss, dass ich an anderen Tagen dafür länger da bin. Aber mir würde es nie einfallen, einfach abzuhauen ;)
so irrelevant finde ich dieses Stundenkonto aber nicht. Verträge enthalten auch Regelungen die vor Gericht nicht standhalten.
Das mag sein, aber bei 6-8 Mehrstunden pro Woche ist das mit Sicherheit noch kein Thema. Im Angestelltenverhältnis ist es doch eine völlig gängige Regelung, dass Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten ist. Und ich gehe bei einem "sehr kleinen Betrieb" mal davon aus, dass man dort keinem Tarif unterliegt.
Was aber nichts daran ändert, dass eine solche Regelung nicht zulässig ist.
Danke für die schnelle Antwort. Hatte mir schon sowas gedacht, wollte aber auf Nummer sicher gehen.
Kann ich denn dann wenigstens für eine halbe Stunde am Arbeitsplatz erscheinen und danach einen verkürzten Freitag einlegen? Wie gesagt, Arbeit hat mein Chef genug... Bloß langsam bleibt das ganze Personal dabei auf der Strecke...