Kann der Chef einfach so Nachtschicht anordnen?
Ich arbeite in einem Supermarkt. In unserem Arbeitsvertrag stand nie was von Nachtschicht. Jetzt will die Geschäftsleitung Nachtschichten einführen. Sie wollen, dass wir möglichst wenig Kontakt zu Kunden haben. Wegen dem Coronavirus. Wir sollen da Waren einräumen. Ich bin nicht an der Kasse, sondern im Verkauf.
Was mich nur extrem ärgert ist, dass sie nie mit uns gesprochen haben. Es wurde einfach so entschieden. Da frage ich mich warum man dann überhaupt einen Arbeitsvertrag abschließt. Die Nachtschichten sollen bis in den Sommer gehen. Also wahrscheinlich Juli, August.
Kann einfach so Nachtschicht angeordnet werden? In meinem Arbeitsvertrag habe ich nichts gefunden. Was sollen Alleinerziehende machen? Da muss ja jemand zuhause bleiben. Wenn man es von Anfang an gewusst hätte und es im Arbeitsvertrag gestanden hätte, dann wäre das natürlich was anderes.
Ich mache das als Umfrage. Ich wäre euch dankbar wenn er das auch begründen würdet wenn ihr für was abstimmt.
Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen
7 Antworten
Einfach anordnen ist bei einer so einschneidenden Änderung der Arbeitszeiten schwierig. ABER - wir leben gerade in schwierigen Zeiten. Da kann man einem Arbeitgeber auch mal nachsehen dass er sich korrekt kommunikativ verhalten hat.
Eine Begrenzung des Kundenkontakts ist als Schutz für die Mitarbeiter eine gute Idee. Wenn Du es machen kannst, mach es.
Das ist ein Sonderfall also auch möglich ohne das was im Vertrag steht. Wenn du Kinder hast die du nicht alleine lassen kannst dann sprich mit deinem Arbeitgeber.
Lg Pablo
also auch möglich ohne das was im Vertrag steht.
Wie kommst Du denn darauf?
Eine solche Anordnung wäre nur dann möglich, wenn der Arbeitsvertrag die Nachtarbeit zuließe!
Du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben, und der kann nicht ohne deine Zustimmung geändert werden. Jedoch kann dch der Chef mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, falls du die Änderung verweigerst.
Jedoch kann dich der Chef mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, falls du die Änderung verweigerst.
Nein!
Eine Änderungskündigung ist nur dann erlaubt, wenn das Arbeitsverhältnis überhaupt nur noch unter den geänderten Bedingungen fortgeführt werden könnte oder wenn unter gegebenen Umständen die Notwendigkeit einer Änderung für jeden vernünftigen Menschen einsehbar wäre.
Davon kann in der gegenwärtigen Situation aber gar keine Rede sein!
Wie kommst Du überhaupt auf eine "Kündigungsfrist von 3 Monaten"??
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?
Deine Arbeitszeiten stehen im Vertrag.