Keine Aufträge, kein Lohn

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also meiner Meinung nach hast Du Anrecht auf vollen Lohn, da Du ja vertragsgemäß Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst... es ist Sache des Arbeitgeber, ob er diese abruft....aber Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei... wenn Dein Chef keine Kohle mehr hat, siehts eher Essig aus mit dem Lohn....

Krieg ich trotzdem vollen Lohn???? 

Ob du den zunächst bekommst, weiß ich nicht. Anspruch darauf hast du aber in jedem Fall. Eine Freistellung durch den AG von der Arbeitsleistung befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht. Er kommt vielmehr in Annahmeverzug lt. BGB wenn er deine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht entgegen nimmt. Seine schlechte Auftragslage ist sein Arbeitgeberrisiko und kann auf diese Art nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Im Bauhaupt- und -nebengewerbe sollte die Führung von Zeitkonten nach meinem Kenntnisstand aber Pflicht sein. Wende dich mal an die SOKA-Bau, ob sie für die Branche zuständig ist und wie mit den Stundenkonten aktuell verfahren wird.

frag in der personalabteilung nach, die sollten es wissen.

Kurzarbeit hat er nicht angemeldet, am besten ich geh zum Arzt damit ich Lohn kriege^^

er kann kurzarbeit beantragen