Habe Arbeitsvertrag aber keine Arbeit

2 Antworten

Wenn Dein Arbeitsverhältnis seit dem 08.04. besteht, dann steht Dir ab diesem Datum auch der vereinbarte Lohn zu - gleichgültig, ob Du tatsächlich gearbeitet hast oder nicht: der Arbeitgeber ist im Annahmeverzug.

Das ist geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB § 615 (weitere Informationen auch > http://www.rabw.de/Annahmeverzug).

Du solltest aber unbedingt Deinem Arbeitgeber die Arbeitsleistung konkret anbieten, ihn sicherheitshalber also schriftlich darüber informieren, dass Du zur Arbeiterbringung bereit stehst.

Du bist übrigens nicht zur Nachleistung verpflichtet (d.h. Du musst die Zeit, in der Du nicht gearbeitet hast, Dir aber trotzdem Lohn zusteht, nicht nachholen) und auch nicht zur Annahme des Angebotes einer anderen Arbeit als der vereinbarten!

Navvie  21.04.2013, 21:43

Dem schließe ich mich an.

Ich an deiner stelle würde einen anwalt nehmen , den das weiss ja der Arbeitgeber , ob er dir mit guten gewissen einen unbefriseten Arbeitsvertrag gibt , und ob das Geschäft läuft oder nicht, dann hätte er auch dir einen befristeten Vertrag geben können . Erkundige dich bitte.