Anwaltskosten des Klägers bezahlen? Unterlassungsbescheid

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Brief beigefügt war natürlich eine Rechnung über die Anwaltskosten in Höhe von 500€ die Wir zu tragen hätten. Wie müssen wir darauf reagieren?

"In der Sache weisen wird die Vorhaltungen ausnahmslos zurück. Weder in Zimmerlaustärke geführte Telefonate, Baden noch Gesprächsfetzen unserer Besucher außerhalb der Ruhezeiten sind als Ruhestörung zu bewerten.

Ebenso mangelt es an qualifizierter Darlegung, inwiefern das Gebot gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme beeinträchtigt wurde oder ein Geräuschpegel substantiiert wäre, der als ein Verstoß gegen die Hausordnung, TA Lärm oder VDI-Richtlinie 2058 qualifiziert werden kann.

Ich wage zu bezweifeln, dass sich ein sog. Durschschnittsmieter durch den Geräuschpegel gestört fühlen würde. Einer angekündigten Unterlassungsklage sehen wir da sehr gelassen entgegen.

Entsprechende anwaltliche Vertretung und Gerichtskostenvorschuss trägt ihre Mandantin allerdings selbst. Ihre Kostenrechnung wird hier mangels Verzugsschaden zurückgewiesen."

G imager761

emit420 
Fragesteller
 25.06.2013, 10:47

Vielen Dank! Absolut super Text. Danke dafür!

ich rate in so einem Extremfall, den Brief einfach zu ignorieren. Frieden werden Sie allerdings bei diesen Nachbarn nie finden, so dass der Auszug wohl die einzige praktikable Konsequenz ist, wenn Sie Ihre Ruhe wieder finden wollen.

emit420 
Fragesteller
 25.06.2013, 10:54

Ich denke halt, wenn wir das Ignorieren haben wir erstmal einfach nur Schulden bei einer Anwaltskanzlei, da wir ja nicht wiedersprochen haben. Auszug ist natürlich in Planung. Nur sind wir halt quasi "grad erst angekommen" und es ist eine Traumwohnung, deshalb sehr, sehr schade. Und so schnell etwas vergleichbares in München zu finden eigentlich nicht möglich...

Btw. Biete Wohnung, zwei Zimmer, Terasse, Gemeinschaftsgarten mit lieben Nachbarn in Ruhiger Lage. Bei Interrese einfach melden ;-)