Anwaltskosten des Klägers bezahlen? Unterlassungsbescheid
Hallo, wir (Meine Freundin und Ich) haben nach langen Stretereien mit unseren Nachbarn und nun einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen. Es geht um Lärmbelästigung. Das Haus hat wohl einen Baufehler und seit unserem Einzug in eine Wohnung darin vor ein paar Monaten haben wir durchgehend Stress mit unseren Nachbarn wegen Lautstärke. Es geht absolut nicht um Partys etc. sondern um normale Gespräche, Badewanne, Telefoieren im Hausflur (Auf dem Weg in die Whg. usw.) Horror soweit. Dem Schreiben beigefügt war eine Auflistung seit unserem Einzugstag mit Uhrzeit, Anzahl und Geschlecht (!!!) der Personen unsere Wohnung betreten haben, dauer der Störung usw. und es wurde jedes Geräusch vermerkt das zu hören war. Vieles davon ist Nachweisbar frei erfunden, und anderes total Lächerlich (laute Stimmen zwischen 15 und 17 Uhr...) aber naja. (Ja die Nachbarn haben ein großes Problem, Kontrollwahn, Paranoide Züge und sonst noch was ;)) Auszug steht Natürlich an, die Vermieterin ist auf unserer Seite und will die Whg nach uns Verkaufen, da es "wohl für niemanden Sinn macht dort zu Wohnen" Soweit zur Sachlage. Dem Brief beigefügt war natürlich eine Rechnung über die Anwaltskosten in Höhe von 500€ die Wir zu tragen hätten. Wie müssen wir darauf reagieren? Muss das ganze erst vor Gericht und wir recht bekommen damit wir nicht zahlen müssen? Was ist zu unternehmen. Ich hoffe hier finden sich ein paar kluge Köpfe, Erfahrene oder evtl. sogar der ein oder andere Anwalt, der mir helfen kann. Vielen Dank im Vorraus
2 Antworten
Dem Brief beigefügt war natürlich eine Rechnung über die Anwaltskosten in Höhe von 500€ die Wir zu tragen hätten. Wie müssen wir darauf reagieren?
"In der Sache weisen wird die Vorhaltungen ausnahmslos zurück. Weder in Zimmerlaustärke geführte Telefonate, Baden noch Gesprächsfetzen unserer Besucher außerhalb der Ruhezeiten sind als Ruhestörung zu bewerten.
Ebenso mangelt es an qualifizierter Darlegung, inwiefern das Gebot gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme beeinträchtigt wurde oder ein Geräuschpegel substantiiert wäre, der als ein Verstoß gegen die Hausordnung, TA Lärm oder VDI-Richtlinie 2058 qualifiziert werden kann.
Ich wage zu bezweifeln, dass sich ein sog. Durschschnittsmieter durch den Geräuschpegel gestört fühlen würde. Einer angekündigten Unterlassungsklage sehen wir da sehr gelassen entgegen.
Entsprechende anwaltliche Vertretung und Gerichtskostenvorschuss trägt ihre Mandantin allerdings selbst. Ihre Kostenrechnung wird hier mangels Verzugsschaden zurückgewiesen."
G imager761
Vielen Dank! Absolut super Text. Danke dafür!
ich rate in so einem Extremfall, den Brief einfach zu ignorieren. Frieden werden Sie allerdings bei diesen Nachbarn nie finden, so dass der Auszug wohl die einzige praktikable Konsequenz ist, wenn Sie Ihre Ruhe wieder finden wollen.
Ich denke halt, wenn wir das Ignorieren haben wir erstmal einfach nur Schulden bei einer Anwaltskanzlei, da wir ja nicht wiedersprochen haben. Auszug ist natürlich in Planung. Nur sind wir halt quasi "grad erst angekommen" und es ist eine Traumwohnung, deshalb sehr, sehr schade. Und so schnell etwas vergleichbares in München zu finden eigentlich nicht möglich...
Btw. Biete Wohnung, zwei Zimmer, Terasse, Gemeinschaftsgarten mit lieben Nachbarn in Ruhiger Lage. Bei Interrese einfach melden ;-)