Wenn einem was vorgeworfen wird bei wem liegt die Beweislast?
Und zwar... wohne ich in einem Zweifamilienhaus mit einer gemeinsamen Haustür, ich oben und unten meine Nachbarn.
Nun ist bei denen vor der Wohnungstür ein Bild kaputt gegangen... keine Ahnung wie das passiert sein soll... das liegt in einem Bereich im Hausflur (ca 2 Meter von der Haustür entfernt) den wir nie betreten.. weder ich, noch meine Gäste.
Nun hat meine Nachbarin mir vorgeworfen, dass ich oder ein Besucher von mir das Bild kaputt gemacht hat.
Darauf hin wurde das Verhältnis zwischen uns noch wesentlich schlimmer.
Nun ist ein Gelber Brief bei mir gelandet... von wegen ich soll die Reparaturkosten und Anwaltskosten und und und bezahlen....
Was soll ich jetzt machen? Bis jetzt hab ich nie einen Anwalt gebraucht und jetzt wird mir das vorgeworfen....
Wenn ich einfach den Widerspruch ankreuze, müssen die dann beweisen dass ich das war?
Oder muss ich mir jetzt ernsthaft die Mühe machen und irgendeinen Anwalt kontaktieren der mich auch noch Geld kostet wenn die mit dieser ganzen durchkommen?
Alleine die Tatsache einfach sowas zu behaupten... meines Erachtens eine Riesen Frechheit.
Also zur Frage... damit die da mit ihrem Anwalt weiter kommen müssen die beweisen dass ich es war?
9 Antworten
Dem Mahnbescheid solltest Du widersprechen, ja.
Wer dann was von Dir will, soll klagen. Im Zivilrecht gibt es zwar keine Unschuldsvermutung, d.h., jede Partei bringt ihre Argumente und Anträge vor.
In diesem Falle dürfte es wegen der dürftigen Beweislage aber ausreichen, die Argumente mit Nichtwissen zu bestreiten und zu beantragen, die Klage abzuweisen.
Wenn da ein Mahnbescheid ist (das ist bisher Vermutung von mir, da Du ziemlich unspezifisch von einem gelben Briefumschlag schreibst), kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Übrigens ist bei uns die Lage sehr ähnlich, auch wir wohnen oben und unsere einzigen Nachbarn unten. Beides ist eine "Eigentumswohnung im Zweifamilienhaus". Auch wir haben eine Zeitlang nur über Rechtsanwalt miteinander kommuniziert, ebenfalls wegen Kinkerlitzchen und immer war ich der Beschuldigte.
Zu Deinem Fall: Ich würde erstmal gar nichts machen. Ich würde einfach sagen, dass ich es nicht war - und selbst dann, wenn einer deiner Besucher das begangen hat, ist erstmal derjenige dran.
Den Beweis muss auf alle Fälle dein Nachbar erbringen! Und falls du es tatsächlich doch warst - hast Du doch hoffentlich eine Haftpflicht-Versicherung?!
Also, mal abgesehen davon, dass ich es nicht wahr, ich eine Haftpflichtversicherung habe... sollte ich nicht zumindest irgendwas mit dem "Gelben Brief" machen?
Den gelben Brief würde ich meinem Nachbarn in den allerwertesten stecken.
Ja mir kitzelt das gewaltig in den Fingern... aber kann sowas keine Konsequenzen von sich tragen?
Also gut... wir lassen das mit dem "Allerwertesten" mal weg :'D
Ich meine... ich würde das einfach in deren Briefkasten werfen...
Nein, das hat keine Konsequenzen. Du musst eigentlich gar nichts machen! Wenn du es nicht warst, schon dreimal nicht.
Du musst eigentlich gar nichts machen!
Das ist bei einem Mahnbescheid kein wirklich guter Rat.
Und... ich meine ich bin 23 Jahre alt... und hab halt mit Straftaten, Sachbeschädigung, Anwälten und sowas halt nie was zu tun gehabt...
du kennst dich da ein bisschen aus? :D
Also ohne jetzt irgendwie ein vorurteil zu haben :D
Nunja, habe eben nur ein paarmal meine Erfahrungen gemacht...! Bin schon über 25... ! grins.
Wenn Sei Widerspruch ankreuzen, dann wird die Agnelegeheit dem zuständigen Amtsgericht zur Klärung abgegeben.
Es nist dann die Aufgabe der Klägersetie, den erhobenen Vorwurf udn die dem zugrundeliegende Forderung zu beweisen.
Bis dahin brauchen Sie keinen Anwalt.
Kurz... Knackig... Danke!
Voraussetzung. Der "Gelbe Brief" ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dem müsste eine Mahnung durch den Anwalt der Nachbarn vorausgegangen sein, wenn du bereits eine Schadensersatzforderung in Höhe von xx€ nicht an die Nachbarn bezahlt hast. Die Kosten des Anwaltes der Nachbarn tragen die Nachbarn. Du stehst da nicht als Auftraggeber in einer Schuld, wenn die Nachbarn als Privatvergnügen einem Anwalt ein Mandat erteilen.
Im Übrigen: Ein Bild, das den Nachbarn gehört, hat im Flur außerhalb der Mietsache nichts zu suchen. Weiß dein Vermieter von der Anschuldigung?
Die Beweislast liegt immer beim Beschuldiger. Niemand muss beweisen, dass er unschuldig ist. Wenn jetzt ein Anwalt der Dame dir droht und Geld fordert, musst du das natürlich nicht bezahlen. Das könnte nur ein Gericht entscheiden.
Antworte dem RA, dass du ein Verschulden bestreitest und deshalb seine Forderung zurückweist. Die Beweislast liegt dann bei ihm bzw. seiner Mandantin. Kündige an, dass du Anzeige wegen falscher Beschuldigung erstatten wirst, wenn er weiter widerrechtlich gegen dich vorgehen sollte.
Wenn du einen mahnbescheid bekommen hast, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Wenn du du das nicht tust, bekommt dein Nachbar einen vollstreckbaren Titel.
Dann kommt der Gerichtsvollzieher und treibt das Geld bei dir ein.
Bei mahnbescheiden wird die Rechtmäßigkeit nicht geprüft. Wenn du nichts machst bestätigst du die Forderung als korrekt
Was würde denn im Regelfall passieren, wenn ich dieses Schreiben ignoriere?