Kann ich nach dem gewonnen Prozess die Kosten meines Anwalts vom Gegner verlangen?

5 Antworten

Normal wird der Verlierer die Kosten auferlegt,aber sollte deinen Anwalt wissen und diese Kosten geltend gemacht werden

Geht der Zivilprozess ohne Urteil, d.h. durch Anerkenntnis, Vergleich oder Klagerücknahme aus, werden zwei Gebühren erstattet. Wer den Zivilprozess gewinnt, erhält die aufgewendeten Anwaltskosten vom Gegner erstattet. Wer verliert, muss hingegen die Gerichtsgebühren und ggf. die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen. Wenn keine Seite ganz gewinnt, richtet sich die Kostenverteilung nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen. Hier kommt es dann zur quotalen Aufteilung der Gerichtskosten.



Wie wurde die Klage aufgehoben? eingestellt?

Wenn Du einen Prozess gewonnen hast muss Deine Ex die  Kosten komplett zahlen. Bei einer Einstellung bleibst Du auf Deinen Kosten sitzen.

Besser ist immer eine Einstellung abzulehnen sonder auf ein Urteil zu pochen.

So wie ich das sehe bleibst Du wohl auf Deine Kosten sitzen, einen Prozess kannst Du führen, aber der geht wieder auf einen Vergleich raus und Du hast wieder zusätziche Kosten

Was meinst du mit "aufgehoben"? Meinst du damit, die Klage wurde abgewiesen?

Wenn dem so ist, gibt es ein Urteil. In dem Urteil wird drinstehen, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Auf dieser Grundlage kannst du dann die dir entstandenen Kosten, das sind nicht nur deine Anwaltskosten sondern auch deine eigenen Wegekosten, evtl. Verdienstausfall oder sonstige Auslagen von ihr fordern.

dazu musst du erneut klagen wenn in der verhandlung dazu nichts entschieden wurde

Wenn er den Prozeß "aufgehoben" hat, dann nicht, weil es kein Urteil gibt.