Etagenheizung: was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Reparatur?
Also das Mehrfamilien-Haus in dem ich seit ein paar Jahren wohne, wurde verkauft und bisher hat der der alte Vermieter die Wartung und die Reparaturkosten der Gasetagenheizungen übernommen.
Jetzt steht aber im Mietvertrag, dass bei Etagenheizungen der Mieter die Kosten für die Wartung und Reinigung zu tragen hat, und der neue Hausbesitzer meint, wir Mieter müssten uns um Wartungsvertrag mit dem Installateur kümmern.
Aber müssen wir Mieter jetzt auch die Reparaturkosten tragen, wenn die Heizung kaputt ist oder nur die Reinigung?
12 Antworten
was ist der Unterschied zwischen einer Wartung und einer Reparatur?
Wartung sind die Aufwendungen die zur Instandhaltung einer Sache dienen.
Reparatur sind Aufwendungen zur Instandsetzung, wenn etwas kaputt gegangen ist.
Aber müssen wir Mieter jetzt auch die Reparaturkosten tragen, wenn die Heizung kaputt ist oder nur die Reinigung?
Wartung und Reinigung.
Vielen Dank.
also die Reperaturkosten ist mir neu, denn wenn ihr auszieht,nehmt ihr die Heizung ja auch nicht mit, somit wäre der Vermieter dafür auch verantwortlich.
Jedenfalls war das bei mir so und die Wartungskosten musste ich jedes Jahr selber tragen.
Vielen Dank.
Nur die Wartung, nicht die Reparatur.
Vielen Dank.
Der Vermieter muss sich um die Wartung seines Eigentums kümmern, kann aber die Wartungskosten über die NK-Abrechnung an den Mieter weitergeben, wenn es im MV vereinbart wurde. Instandsetzungen und deren Bezahlung sind immer Vermietersache.
Jetzt steht aber im Mietvertrag, ...
In welchem?
Dem bisherigen oder einem neuen den Du (kanns mir nicht verkneifen) blinderweise unterschrieben hast?
Reparaturen der Heizungsanlage muß immer der Vermieter tragen. Ausgenommen der Mieter hat den Schaden zu verantworten.
Dann gilt doch weiter was im bestehenden Vertrag vereinbart wurde.
Wartung, wenn vereinbart, gehört zu den Nebenkosten.
Reparatur ist, bis auf selbst verschuldete Schäden, immer Sache des Vermieters.
Ihr müßt Euch als Mieter auch nicht um den Wartungsvertrag bzw. die Beauftragung der Wartung kümmern.
Das ist allein Sache des Vermieters.
Schön blöde wenn man das dem Vermieter überlässt. Wer den Wartungsdienst selbst beauftragen kann, kann sich auch den Günstigsten, bzw. der Handwerker seiner Wahl beauftragen.
Bisher habe ich nur den alten Mietvertrag und würde auch keinen neuen unterschreiben.