Mietshaus! Reparatur der Heizung! Wer trägt Kosten?

4 Antworten

Wartung und Reparatur sind zwei verschieden Sachen. Wartung ist in der Regel vom Mieter zu tragen, Reparatur grundsätzlich vom Vermieter. Beides hat mit einer evtl. vereinbarten Kleinreparaturklausel absolut nichts zu tun.

Als erstes ist es schon fragwürdig das Mieter für die Instandhaltung der Heizung aufkommen müßen,weil ein Mieter darf nicht frieren.Geh zum Mieterverein und lass den Mietvertrag prüfen.Bei Wohnraummiete sind zusätzliche Klauseln verboten.Üblich ist das Reparaturen in Höhe von 100€ der Mieter selbst zahlen muß sofern es sich um Reparaturen in der Wohnung handelt.Keine Gebäudeschäden.Die Klausel die im Mietvertrag steht kann dazu führen das ein neuer Mietvertrag gemacht werden muß. Lg

Gerhart  13.11.2013, 09:17

Zusätzliche Klauseln sind nicht verboten.

rallytour2008  13.11.2013, 13:02
@Gerhart

Bei Wohnraummiete ja. Lg

  1. Die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag deckt nicht Instandhaltung der Heizung.
  2. Die Wartung der Heizung, sofern sie nur für die Mietsache zuständig ist, kann vertraglich
    auf den Mieter umgelegt sein.
  3. Kosten für Bedienung der Heizung wird es m.E. nicht geben.

Der Vermieter hat sich nicht über den Wartungszustand der Heizung bei Auszug des Vormieters informiert. Prüf- und Reparaturkosten sind Vermietersache, die Klausel bezüglich Instandhaltung der Heizung im MV ist nichtig.

Riffeltier 
Fragesteller
 12.11.2013, 17:55

Danke für die schnellen Antworten. Wie sollte ich nun Vorgehen da ich eigentlich will das ich nicht weiter frieren muss und kalt Baden gehen muss.

Den Vermieter erstmal über die benötigten Reperaturen Informieren und mitteilen das ein Techniker kommen muss?

Was wenn er mitteilt das ich aber die Rechnung für den Techniker tragen muss?

Gerhart  13.11.2013, 09:15
@Riffeltier

Der Vermieter muss in jedem Fall informiert werden. Er muss unter Fristsetzung den Technikerauftrag auslösen und bezahlen. Wenn der Vermieter die Frist nicht einhält und über den Termin für den Techniker nicht informiert, dann Ersatzvornahme, Techniker bezahlen und von der nächsten Miete diese Kosten einbehalten. Die Ersatzvornahme solltest du bereits im Informationsschreiben (bezeugte Briefeinwurf) im Falle der Fristüberschreitung ankündigen.

Danke für die schnellen Antworten. Wie sollte ich nun Vorgehen da ich eigentlich will das ich nicht weiter frieren muss und kalt Baden gehen muss.

So sollte man vorgehen:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.

Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.


Jetzt in der kalten Jahreszeit kann/sollte man natürlich eine kürzere Frist setzen.

Was wenn er mitteilt das ich aber die Rechnung für den Techniker tragen muss?

Mieterbund einschalten.

MfG

Johnny

johnnymcmuff  12.11.2013, 19:44

In meinem Vertrag steht eine Klausel das der Mieterdirekt für die Heizungswartung

Wartung ist was anderes als eine Instandhaltung.

Riffeltier 
Fragesteller
 12.11.2013, 20:37

Vielen Dank,

dann werde ich mal einen Brief aufsetzen.