Seit ca 18 Jahren befindet sich eine Satellitenschüssel auf unserem Hausdach, muss diese nun wegen unserer Nachbarn weg?

9 Antworten

Im Sinne des §1004 BGB bedeutet Eigentumstörung, dass das Eigentum des Nachbarn beeinträchtigt sein muss. Mit anderen Worten, er muss in der Nutzung seines Eigentums in irgend einer Weise gestört sein. Allein nur das Hinausragen des Befestigungsarms reicht nicht aus, um eine Eigentumsstörung zu erklären.

Die Verunreinigung des Dachs durch Tauben würde auf jeden Fall eine Eigentumsstörung darstellen. Du sagst jedoch, dass dies rein sachlich nicht zutreffend ist, da auf dem Befestigungsarm keine Tauben sitzen würden und in dem Bereich auch kein Dreck zu sehen ist. Daher wird der Nachbar mit dieser Begründung nicht durch kommen und es kann nicht von einer Besitzstörung gesprochen werden.

Basierend auf den von dir gegebenen Informationen sehe ich also keinen Handlungsbedarf.

ganz einfach versetz sie um die paar cm und bau gleich eine neue dran nach dem alter.wirst sehn der empfang wird besser und du hast keinen ärger mehr

Zum Nachbarn 2 Möglichkeiten, entweder er kommt in den Altersstarsinn oder er will sein Haus verkaufen. Nach 18 Jahren ist dieses Verhalten schon etwas ungewöhnlich oder du hast ihn mit was anderem auch verärgert.

Eine Auskunft kann dir vielleicht dein Bauamt geben, alternativ biete dem Nachbarn das Gespräch beim Schiedsmann an.

Inwieweit dich 5 cm Rückbau jetzt tatsächlich am Empfang hindern, vielleicht doch noch einen Fachmann fragen.

Der Nachbar hat §1004 BGB auf seiner Seite, wenn es denn vermessungstechnisch nachgewiesen, tatsächlich sein Luftraum ist.

Auf deiner Seite könnte höchstens noch das Nachbarschaftsrecht oder sonstige kommunale Vorschriften stehen.

Evtl. besteht eine Duldungspflicht, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt. Was mir bei einer Schüssel schwer fällt zu glauben.

Da wird es kaum eine Lösung zu Deinen Gunsten geben:

Es gibt zwar das sogenannte Gewohnheitsrecht. Das entsteht aber nur, wenn alle Parteien der Rechtegemeinschaft (hier also Du und Deine Nachbarn) den Zustand als rechtsverbindlich anerkannt haben. Einfaches Dulden reicht da nicht aus.

Da Gerichte da restriktiv entscheiden, sehe ich wenig Chancen für Dich, vor Gericht ein Recht zu erstreiten, die Schüssel zu behalten.

Im Zweifel beauftragt man einen Handwerker, der die Schüssel um die strittigen 10 cm plus die 50 cm die man sowieso immer zur Nachbargrenze mit irgendwelchen Bauten einhalten sollte, versetzt.