Anspruch Resturlaub nach Aussteuerung?

1 Antwort

Wenn das Arbeitsverhältnis Deines Mannes weiterhin besteht, hat er, wenn er jetzt wieder arbeitet, noch Anspruch auf den Urlaub aus dem Kalenderjahr 2019 (längstens bis zum 31.03.2021).

Da er diesen Urlaub wegen der Erkrankung bisher nicht nehmen konnte, ist er - anders als sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 3 - nicht zum 31.03.2020 verfallen.

Dieser Anspruch betrifft zumindest den gesetzlichen Urlaubsanspruch; für einen möglicherweise darüber hinaus gewährten Urlaub kommt es darauf an, ob etwas - und wenn ja: was? - dazu vertraglich vereinbart wurde.

realAlina 
Fragesteller
 12.07.2020, 20:21

Super Antwort, danke dafür!

Familiengerd  12.07.2020, 21:50
@realAlina

Gerne geschehen - und viel Glück🍀!