Krankenkasse ausgesteuert, Arbeitsamt rät mir Antrag auf Rente zu stellen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Folge dem Rat der Arbeitsagentur und stelle einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Wahrscheinlich schickt die RV dich dann erst mal in eine REHA und eine Berufsfingsmaßnahme. (Da bekommst du praktisch das gleiche Geld, wie das Krankengeld) Für die Zeit der Antragsbearbeitung musst du Sozialhilfe beantragen, die später mit der Rentennachzahlung verrechnet wird.

Diesen Schritt hättest du eigentlich schon vor einem halben Jahr gehen sollen.

Wie hoch Deine zu erwartende Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) ist, kann Dir Dein Rentenversicherungsträger ausrechnen. Ruf dort mal an.

Viele Alternativen hast Du ja nicht. ALG 1 bekommst Du nicht, weil Du nicht erwerbsfähig bist. Allerdings musst Du voll erwerbsunfähig sein, sonst bekommst Du die Rente nicht bewilligt. Wenn Du nur berufsunfähig bist, aber was anderes arbeiten kannst, sollen sie Dich umschulen.

Oder Du musst Sozialhilfe beantragen (Hartz 4). Dann bekommst Du den Regelsatz von derzeit 374 Euro und der dürfte in Deinem Fall höher sein als die zu erwartende EU-Rente.

fohlenspower02 
Fragesteller
 10.01.2012, 11:54

Dankeschön ,ich werde mal die Rentenversicherung anrufen ,wenn es soweit ist. ALG 1 ist mir allerdings vorläufig bewilligt worden. Ich habe schon mehrfach Druck gemacht ,auf eine Umschulung ,aber da ich nicht gesund bin ,kommt es derzeit nicht in Frage. Es ist ein echter Teufelskreis.

Schlappentiger  10.01.2012, 13:39
@fohlenspower02

Bitte, gern geschehen.

Der Nachteil in Deinem Fall ist, dass Du die Anspruchsdauer von ALG 1 aufbrauchst. Da Du sowieso nur 12 Monate "stempeln" kannst, ist das ungünstig. Ein Rentenantrag rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeld-Bezugsdauer hätte den Anspruch auf ALG 1 erhalten. Stell den Rentenantrag so schnell wie möglich. So lange Du Rente beziehst, verbrauchst Du keine Zeit von der ALG-Bezugsdauer. Und wenn Du ein paar Monate in Reserve halten kannst, ist es schon gut.

fohlenspower02 
Fragesteller
 10.01.2012, 13:27

Ich habe in der Tabelle als Hinzuverdienst etwas von 857 Euro gelesen ,ist das richtig ?

Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird

eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte,
eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels
gezahlt.

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR
 in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR

und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

 in voller Höhe 400 EUR / 400 EUR 
 in Höhe von drei Vierteln 633.68 EUR / 556.97 EUR
 in Höhe der Hälfte 857.33 EUR / 753.55 EUR
in eines Viertels 1043.70 EUR / 917.36 EUR. 

geh zum anwalt, mach das NICHT ohne dich vorher zu erkundigen

die wollen dich nur los sein

merke: unwissenheit schützt vor strafe nicht

und wenn das kind erstma in den brunnen gefallen ist, dann kommste aus der sache nicht mehr raus

FAZIT: MACH DICH SCHLAU AN GEEIGNETER STELLE, das ist zu wichtig für dein weiteres leben

fohlenspower02 
Fragesteller
 10.01.2012, 11:40

ok Dankeschön ,das werde ich machen. Sie haben mir jetzt eine Schweigepflichtentbindung der Ärzte zugeschickt ,ich selber habe noch nichts unterschrieben. Werde nun erstmal von der Rentenversicherung ein 2. mal innerhalb von 2 Jahren in die Reha geschickt und danach möchten Sie wohl eine Entscheidung. Da ich nur Teilerwerbsunfähig geschrieben werden soll habe ich noch eine Frage ,darf ich danach noch eine andere Tätigkeit ausführen bei einer Teilrente?

Ferrogar  10.01.2012, 11:45
@fohlenspower02

das kann ich dir leider nicht beantworten

ich habe dir geantwortet, weil bei einer bekannten auch ein langer krankheitsverlauf dazu führte, dass man sie in frührente schicken wollte, und sie hat sich dann auch beraten lassen, um genau über vor- und nachteile bescheid zu wissen

DerHans  11.01.2012, 10:40

Was soll denn dagegen sprechen einen Rentenantrag auszusprechen? Wenn diesem Antrag nicht stattgegeben wird, ist nach einem erfolglosen Widerspruch immer noch der KOSTENLOSE Klageweg vor dem Sozialgericht offen. Was soll da ein Anwalt? (von denen die meisten im Sozialrecht herzlich wenig Ahnung haben).

Das kostet nur unnötig Geld, das der Fragesteller dann auf jeden Fall selbst zahlen müsste.

Na die Rente wird in deinem Alter höchstens 100-150 Euro betragen, aber du bekommst dann noch Sozialhilfe

DerHans  11.01.2012, 10:37

Wie kommst du denn darauf? Da der Fragesteller 35 Jahre alt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass er die Mindestwartezeit erfüllt hat. Außerdem erfüllt er als pflichtversicherter Angestellter höchstwahrscheinlich die Halbbelegung. Also erhält er die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. (d.h. seine Rentenbeiträge werden hoch gerechnet bis zum 60.)

Die Höhe der rente ist abhängig davon, wieviel du vorher verdient und damit auch eingezahlt hast. Dazu wird die Rente bei Erwerbsminderung "hochgerechnet", das heißt es wird dazugeschalgen, als wenn du bis 55 so weitergearbeitet hättest. Aber lass dir schnell eine Auskunft von der rentenversicherung zuschicken, da steht dein Summe drin. Und zu deiner Frage bei teilrente: ja, zu einer Teilrente kannst du dazuverdioenen, die Hinzuverdienstgrenzen kann dir auch deinRentenversicherung sagen/schreiben. Zu eine vollen Erwerbsminderungsrente kannst du 400 EUR zuverdienen ohne dass es angerechnet wird. Noch Fragen? dann frag nochmal nach. Mfg

DerHans  06.04.2012, 12:29

400 € kann man IMMER rentenunschädlich dazu verdienen