Arbeitsamt zahlt nicht mehr nach Aussteuerung von Krankenkasse wegen sechs Wochen Frist

4 Antworten

Wurde von der Krankenkasse ausgesteuert. daraufhin musste ich einen Antrag auf alg1 stellen ( nahtlosigkeitsrwgelung) dieser wurde auch bewilligt Nun sagte man mir das ich kein Geld bekomme weil ich über die sechs Wochen bin.

Wenn Du den Antrag rechtzeitig gestellt hats, entweder kurz vor der Aussteuerung oder Am Tag nach der Aussteuerung. Dann muss die Agentur für Arbeit aufgrund der Nahlosigkeitsregelung erst mal zahlen.

Da ja der Antrag bewilligt wurde, verstehe ich nicht, was es mit den 6 Wochen auf sich hat.

Was soll ich jetzt machen.

Wie Meinereiner schon schrieb:Amtgericht, Beratungshilfe, Anwalt

Mutmaßlich hat Sachbearbeiter Kagge gebaut, weil es im Rahmen der Nahtlosigkeit keine Leistungsfortzahlung für sechs Wochen gibt, sondern das Alg1 solange läuft, bis Rententräger entschieden hat, oder Anspruchsdauer abgelaufen ist.

Fazit: Bearbeitungsfehler, daher Widerspruch.

eulig  24.09.2013, 19:59

ich kann dem nur zustimmen. hier hat wohl das Arbeitsamt einen Fehler gemacht und dir anstatt ALG nach der Nahtlosigkeitsregelung, "normales" ALG ausgezahlt.

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die Grundsicherung. Da du aber scheinbar nicht arbeitsfähig bist, musst du die Grundsicherung beim originären Sozialamt beantragen.

Tach

Amtgericht, Beratungshilfe, Anwalt.

Es kann ja nicht sein, dass man dich von Pontius nach Pilatus schickt, ohne dass sich jemand tatsächlich für zuständig erklärt.

So ne Verar.sche lässt n Anwalt nicht mit sich machen.

Alleine wirste da nix. - ich vermute die sitzen das aus.

Es bringt dir nix, wenn du solche Diskussionen mit Ämtern, Behörden o. Versicherungen selber führst.