Verweigerung Krankengeld wegen eigener Kündigung
Hallo! Ich habe folgende Frage. Ich habe aus gesundheitlichen Gründen, meine Arbeitsverhältnis gekündigt. Ich befand mich noch in der Probezeit, somit hatte ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung erfolgte auch auf ärztlichen Rat. Zuvor war ich schon 3 Wochen AU, ging dann 1 Woche wieder in den Job, aber die Schmerzen wurden immer schlimmer. Hatte dann ein längeres Gespräch mit meinem Arzt. Mein Arbeitsverhältnis endet am 30.09. Meine AU ist bis zum 07.10.2011 ausgestellt. Das Arbeitsamt kann ALG1 erst ab 8.10.2011 bewilligen. Meine Krankenkasse soll bis zum 07.10.2011 Krankengeld für mich bezahlen.
Die Krankenkasse teilte mir heute am Telefon mit: Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer,besteht kein Anspruch auf Krankengeld.Hätte der Arbeitgeber gekündigt hätte ich sofort Krankengeld bekommen.
Meine Fragen: Ist die Aussage der Krankenkasse richtig? Bekomme ich jetzt 1 Woche keine ALG1? Welche Möglichkeiten hätte ich sonst noch?
Das Arbeitsamt schiebt es auf die Krankenkasse und die Krankenkasse auf das Arbeitsamt. Ganz klasse.
Bitte un Hilfe.
Danke
11 Antworten
Hallo,
wenn man während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit selbst kündigt, hat man bewusst auf die Entgeltforzahlung durch den Arbeitgeber verzichtet (manche bekommen für diesen Verzicht bzw. einen Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung). Es ist nicht begründbar, dass dann alle Beitragszahler dafür aufkommen und der Arbeitgeber Kosten spart.
Wenn man bereits vor der Arbeitsunfähigkeit oder erstb nach Ende der Entgeltfortzahlung als Arbeitnehmer selbst kündigt, hat man keine Nachteile bei der Krankenkasse.
Bei Bedürftigkeit am besten heute noch Arbeitslosengeld II beim Jobcenter beantragen.
Ggf. besteht ab 1.10. Anspruch auf Wohngeld.
Gruß
RHW
Wie dusselig kann man denn sein, während einer AU zu kündigen??
Es ist richtig: Wenn der Arbeitgeber gekündigt hätte, würdest du Krankengeld bekommen (nicht erst nach 6 Wochen, das ist eine andere Sache, nicht verwechseln).
Mein Tipp: Lass dir von beiden (Arbeitsamt und Krankenkasse) einen schriftlichen Bescheid geben. Dann kannst du Einspruch einlegen und evtl. vors Sozialgericht gehen (kostet nichts) ziehen.
Beide Stellen, KK und Arbeitsagentur haben Recht. Aufgrund der eigenen Kündigung bei bestehender AU besteht kein Anspruch auf Krankengeld (da Kündigung nicht durch den AG ausgesprochen, zudem erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung möglich), noch Anrecht auf ALGI (da wegen AU nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend). Somit besteht kein Leistungsanspruch bzw. erst nach Ende der AU.
Einen Job zu kündigen, weil man so ehrlich ist und man sagt das man der Firma nicht helfen kann, ist leider in Deutschland eine Tugend die umgehend bestraft wird. Deine Krankenkasse hat Recht und das Arbeitsamt auch. Du wirst in der Tat 1 Woche kein Geld bekommen, da deine Arbeitslosigkeit auf Grund der Kündigung selbst verschuldet ist. Du kannst dich an ein Jobcenter wenden und dort versuchen eine Überbrückung für diese Woche zu beantragen, aber bis diese genehmigt wird ist die Woche um. Hätte dein Arbeitgeber dir gekündigt wäre es in der Tat kein Problem, so wirst du dafür bestraft das du deinem Arbeitgeber keine Unannehmlichkeiten machen wolltest.
du hast auf dringendes anraten deines arztes gekündigt - der sollte dir das jetzt bestätigen, denn die krankenkasse kann dir das (meines wissens) krankengeld zumindest in der bisherigen höhe verweigern. dein arzt soll der kasse seine begründung für die empfehlung schriftlich mitteilen. das wäre deine einzige möglichkeit..
da du für das arbeitsamt offiziell erst ab dem 8.10. zur verfügung stehst, zahlen die auch erst ab diesem tag. das wäre etwas anderes, wenn du während deiner arbeitslosigkeit krank geworden wärest.
alles wird gut :)
ich wünsche dir gute besserung :)