Nach Aussteuerung Krankengeld AlG1. Steuerklassenwechsel sinnvoll?

2 Antworten

Ganz einfach: Nichts tun!

Was Du zu Deinem Vorteil tun könntest (nämlich Du nach Klasse 3) hättest Du vor einem Jahr machen müssen, nachträglich erkennt das die Arbeitsagentur nicht an.

Was Du zu Deinem Nachteil tun könntest (nämlich Du nach Klasse 5) erkennt die Arbeitsagentur jederzeit an, aber das zu machen wäre Blödsinn. Eine Einkommensteuererklärung müsst Ihr ohnehin abgeben, und dann gibt es die Steuer ja wieder zurück. Dein ALG dagegen wäre dauerhaft weniger.

icilein78 
Fragesteller
 17.02.2012, 10:28

Vielen Dank. So was dachte ich mir schon.

Wenn ihr jetzt die Steuerklasse wechselt, ändert das am AlG 1- Anspruch gar nichts. Außerdem verdient dein Mann dann nicht mehr. Das wird mit der nächsten Einkommenssteuererklärung wieder ausgeglichen.

Wenn du nur noch weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bist, stehst du dem Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung. Da musst du Erwerbsminderungsrente beantragen. Die Bundesagentur zahlt dann nur noch vorschussweise. Die Leistung wird mit der Rentennachzahlung verrechnet.