Habe ihc Anspruch auf Kindergeld im FSJ nach Ausbildung?

3 Antworten

Kindergeld steht dir in jeder Ausbildung zu,solange du noch keine 25 bist,auch wenn das FSJ - FÖJ - oder das BFD - in der Regel nicht als Ausbildung ( in Bezug auf den Elternunterhalt ) gilt,steht es deinen Eltern bzw.dir zu !

Dein Vater soll einen neuen Antrag stellen und dazu eine Kopie deines Vertrages legen,dann bekommt ihr es nachgezahlt.

Kindergeld würde es dann nicht geben,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest und neben einer weiteren Ausbildung / Studium einen Nebenjob machen würdest,in dem du mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten würdest.

Der Freiwillige Dienst zählt zwar in dem Sinne nicht als Ausbildung,aber solange man noch keine 25 ist steht einem da meines Wissens uneingeschränkt das Kindergeld zu,also auch wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Die 40 Stundenwoche kann demnach nicht der Grund sein,also Antrag mit Nachweisen stellen und abwarten.

Gute Frage, normalerweise hat man beim FSJ Kindergeldanspruch.

So, nun habe ich auch mal gelesen, auf 2 aktuellen Seiten u.a. beim Arbeitsamt, während des FSJ und unter 25, hat man Anspruch auf Kindergeld, ohne Einschränkung (bzw. dort steht keine Einschränkung)

U.a. werden FSJ oder BFD ja besonderts gefördert damit eben junge Menschen dies auch machen können und die Eltern dabei entlastet sind.

Eine absolvierte Ausbildung wäre kindergeldschädlich wenn neben einer Ausbildung (FSJ?) mehr wie 20 Wochenstd. gearbeitet wird.

Ich würde sagen, Antrag stellen, alles wahrheitsgemäß angeben und mal schauen was kommt.

Das während des Studiums auch Kindergeldanspruch besteht, ist bekannt?

Kindergeld wird in 1. 2. und weiteren Ausbildungen gezahlt, wenn das Alter passt und keine kindergeldschädliche Beschäftigung.

Kurona 
Fragesteller
 18.09.2015, 18:06

Mit dem "mehr als 20 Std die Woche" hab ich auch gelesen. Dachte, weil ich ja 40 Stunden arbeite, entfällt das ja auch...Aber mal schauen. Kann ja nochmal Anrag stellen :/

Eigentlich ja. Aber dachte, dass wegen der Ausbildung dann auch im Studium das Kindergeld entfällt. Aber da man dort ja kein Geld verdient, müssten die das eigentlich gewähren.

ellaluise  18.09.2015, 18:10
@Kurona

Ich denke das das FSJ einer Ausbildung gleichgestellt ist (oder Praktikum) und diese Arbeitszeit wäre dann nicht kindergeldschädlich.

Studium und Kindergeld, selbstverständlich, aber eben die Nebenbeschäftigung beachten. Das ist der große Unterschied wenn man bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat. Wobei man während eines Studiums, außerhalb der Semesterferien auch nicht mehr wie 20 Std. arbeiten sollte, weil man dann den "Studentenstatus" verliert.

Wo wir bei der nächsten Frage wären, wie ist es mit dem Kindergeld wenn während des Studiums in den Semesterferien mehr wie 20 Wochenstd. gearbeitet wird? Da habe ich jetzt auch keine Antwort.

isomatte  18.09.2015, 19:22
@ellaluise

Dann zählt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit,gerechnet über das ganze Jahr,es kann dann also durchaus sein,dass selbst der Anspruch dann besteht,wenn man 8 Wochen 40 Stunden arbeiten würde,aber in den restlichen Monaten weniger gearbeitet hat !

Kindergeld gibt es wirklich nur bis zum Ende der ersten Ausbildung.


Kurona 
Fragesteller
 18.09.2015, 17:58

Mh, ok. Dann sollten die das aber immer mit dazu schreiben. Überall steht nur, dass im FSJ bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld besteht :/

isomatte  18.09.2015, 19:16

Kindergeld gibt es in jeder Ausbildung,solange man noch keine 25 ist !