Kindergeld während Fsj in anderer Stadt?

1 Antwort

Wenn Du ab 18 eine benötigte Voraussetzung fürs Kindergeld erfüllst, dann besteht auch Anspruch auf Kindergeld, längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, wenn keine Behinderung des Kindes vorliegt, die vor dem 25 Lebensjahr schon vorhanden war und das Kind dadurch seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, dann kann Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern und machst z.B. ein FSJ - dann erfüllst Du die Voraussetzung fürs Kindergeld und wenn Du dann von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 € bekommst, dann steht dir das Kindergeld selber zu.

Könntest dann auch bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Abzweigung stellen, den findest Du auch zum Ausdrucken im Internet.