Anspruch auf Kindergeld bei Fernstudium trotz soz.pflichtiger Arbeitsstelle?
Ich bin 23 Jahre alt. Also theoretisch noch 2 Jahre Anspruch auf Kindergeld, sofern ich eine schulische Ausbildung mache.
Ich habe einen Arbeitsplatz in Vollzeit und habe ein Bruttoeinkommen von etwa 1500€.
Wenn ich mich bei einem Fernstudium anmelde um meinen mittleren Reife-Abschluss nachzuholen, habe ich dann Anspruch auf Kindergeld?
2 Antworten
Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres !
Das betrifft unter anderem Teilnehmer / innen eines Fernlehrganges Abitur und allen ILS - Fernlehrgängen,die mit einem Abschlusszertifikat enden,das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann.
Voraussetzung : Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten,du müsstest dann also sicher Nachweise erbringen.
Kindergeldschädlich könnte dann allerdings deine Vollzeitbeschäftigung sein und zwar dann,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast.
Denn dann dürftest du neben einer weiteren Ausbildung / Studium oder in der Wartezeit nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten.
Dein Verdienst hingegen spielt schon seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Danke dir für deinen Stern !
Nein, da du nicht für einen Beruf ausgebildet wirst, steht hier in Absatz 4 Nr. 2: