Anspruch auf Kindergeld nach Abgebrochener Ausbildung?
Hallo zusammen folgende Frage bei folgender Situation:
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung abgebrochen und ein FSJ angefangen um mich beruflich für nächstes Jahr neu zu Sammeln, da ich kurzfristig nichts bekommen habe bzw. mir nicht ganz schlüssig war.
Momentan bekomme ich kein Kindergeld mehr was natürlich klar ist da ich meine Ausbildung abgebrochen habe.
Nun sieht es zuhause leider Geld mäßig extrem schlecht aus.
Jetzt habe ich diese Woche beim Arbeitsamt angerufen wegen Kindergeld, und mir wurde gesagt nö ich habe kein Anspruch drauf.
Meine Frage, ist das wirklich so?! Kann ich mir nicht vorstellen, bis 25 habe ich doch einen Anspruch drauf, und mache momentan ein Freiwilligendienst, und andere haben selbst bei einer 2ten Ausbildung weiterhin ihr Kindergeld bekommen das ist mir alles nicht so ganz schlüssig ehrlich gesagt, und kompetent klang die Dame am Telefon leider auch nicht.
Wäre um eine kurze Hilfe oder Aufklärung sehr dankbar damit ich weiß was ich tun kann!
Vielen dank.
3 Antworten
Laut Dienstanweisung Kindergeld (bitte googeln nach da-kg 2017) gilt folgendes:
A 18.2 Freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr
(1) 1Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG ist ein Kind zu berücksichtigen, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leistet. 2Ein solches freiwilliges Jahr wird aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung des bzw. der Freiwilligen mit einem anerkannten Träger bis zur Dauer von i. d. R. zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. 3Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu 24 Monate. 4Es kommt auch die Leistung im (nicht notwendig europäischen) Ausland in Betracht; zum Dienst gehört in diesen Fällen auch die Zeit, in welcher der Träger die Freiwilligen auf ihre Tätigkeit vorbereitet (Vorbereitungsdienst). 5Nach § 5 Abs. 3 JFDG können bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 18 Monaten ein freiwilliges soziales Jahr und ein freiwilliges ökologisches Jahr mit einer Mindestdienstdauer von jeweils sechs Monaten nacheinander geleistet werden.
(2) 1Als Träger des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres im Inland sind gesetzlich zugelassen:
− die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen,
− Religionsgemeinschaften mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft,
− die Gebietskörperschaften sowie nach näherer Bestimmung der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Gruß siola55
Anspruch nur bei einer Ausbildung - Student - beim FSJ unter bestimmten Voraussetzungen
ein persönliches Gespräch wäre von Vorteil; schätze genau der Abbruch wird dein Genick brechen
Da bin ich mir nämlich nicht 100% sicher, anderen wird das Kindergeld ja auch weitergezahlt in der 2ten Ausbildung selbst wenn die erste Abgebrochen worden ist so viel weiß ich. Deshalb kann ich mir das nicht vorstellen und auf nachfragen ein einfaches nein zu bekommen ohne Erklärung und mehrmaligen nachfragens.
Die abgebrochene Ausbildung spielt, m.W.n., keine Rolle.
Ansprechpartner für Kindergeld wäre die Familienkasse nicht das Arbeitsamt.
Also, hier sind die Kindergeldformulare und einfach Antrag stellen. (Denn ohne Antrag kein Geld):
Kindergeld wird in jedweder Ausbildung bis Ende des 25.Lj. gezahlt, u.a., und ich meinte auch, während eines FSJ.
Antragsteller sind die Eltern, auf welches Konto überwiesen wird, ist egal.
Formular "Anlage Kind" bitte nicht vergessen!
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdm5/~edisp/l6019022dstbai440780.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI440783
Hey, erstmal vielen dank für deine Antwort.
Das FSJler Anspruch hätten weiß ich, beantwortet momentan aber nicht meine Frage wie es bei einer vorherigen abgebrochener Ausbildung ist, der Text liefert dazu auch keine Antwort ob das eine Rolle Spielt. Mir wurde ja einfach Nein gesagt am Telefon wo ich mir nicht sicher bin ob es auch so ist.