ALG 2- Sohn verdient -kann er aus BG?
Hallo, Ich befinde mich in meinem 18.ten Lebensjahr und werde bald mein duales Studium beginnen mit einem Verdienst von ca. 1000 brutto. Das Problem ist das meine Mutter zurzeit ALG2 bezieht und ich bis dato in der BG bin - ich habe mich schon schlau gemacht und laut SGB II bin ich ja eigentlich (ab Beginn des Studiums) nicht mehr in der BG da ich ja meinen Eigenbedarf decken kann richtig ? Nun sagt mir aber die Dame bei der ARGE dass ich immer noch in der BG sein werde und die einzige Option um aus derselben rauszukommen ein Umzug in eine eigene Wohnung wäre... Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt gezwungen werde in der BG zu bleiben ?? Natürlich werde ich meiner Mutter Miete zahlen aber wieso soll ich mein gesamtes Gehalt von Amt kontrollieren und verteilen lassen ? Bin ich also hier im Recht oder habe ich etwas falsch verstanden
Danke im voraus für die Antworten
3 Antworten
der sb hat falsche auskunft gegeben oder ihr habt was missverstanden. was sb unter umständen aussagen will, ist das du mitglied der haushaltsgemeinschaft bist. damit wird unterstellt das du mutti unterstützt. dem kannst du mit einem einfachen zwei-zeiler wiedersprechen: ich unterstütze meine mutti nicht in geld und geldeswert. damit bist du raus aus der geschichte.
sag deiner mutti sie soll das kindergeld nachweislich auf dein konto zahlen, dann wird ihr nix angerechnet. zahl einfach miete, strom, lebensmittel, gas etc. in muttis haushaltskasse und dann bist du raus aus der geschichte.
Die Dame des JCs erzählt Quatsch.
Selbstverständlich bist Du raus, wenn Du genug verdienst.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen
können.
Vlt. kennt sie den Paragraphen nicht.
Ok - das wäre jetzt auch Meinung gewesen -im Gegenzug wird dann lediglich meiner Mutter weniger Leistung (Geld) zuteil richtig ? D.h. außer diesem Wert/Geld wird nichts mehr vom JC reguliert oder (mit meinem Gehalt dürften sie nichts mehr machen )? Oder setzen Sie einen Mietwert fest den ich zahlen muss ?
Zum 1. Kommentar:
Ja, so ist das korrekt. Du wirst die Hälfte der Miete zahlen müssen (wenn Ihr nur zu zweit seid) und Kostgeld zahlen müssen. Deine Mutter bekommt ja dann nichts mehr für Dich. Das JC legt die von Dir zu zahlende Miete nicht fest.
Zum 2. Kommentar:
Die Dame hat sowas von unrecht. Lass Dir mal von ihr zeigen, wo das stehen soll.
Ich glaube, sie hat - sorry - einen an der Waffel.
Du hast das richtig verstanden. Kinder sind gegenüber ihren Eltern und Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Solange Ihr zusammen wohnt, werdet Ihr zusammen berechnet.
Aber was ist dann mit der Passage im SGB II wo schwarz auf weiß steht das unter 25 zur BG gehören wenn sie Nicht in der Lage sind mit dem eigenen Einkommen zu leben ?
@Akka2323
Nein, im SGB II sind Kinder nicht verpflichtet, für die Eltern aufzukommen.
völliger unsinn.
Und noch was (sorry)... Die ARGE Dame hat behauptet, dass ich ja denn "gleichen Kühlschrank und Waschmaschine usw. benutze " bin ich u.a. auch deswegen in der BG.