ALG 2- Sohn verdient -kann er aus BG?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der sb hat falsche auskunft gegeben oder ihr habt was missverstanden. was sb unter umständen aussagen will, ist das du mitglied der haushaltsgemeinschaft bist. damit wird unterstellt das du mutti unterstützt. dem kannst du mit einem einfachen zwei-zeiler wiedersprechen: ich unterstütze meine mutti nicht in geld und geldeswert. damit bist du raus aus der geschichte.

sag deiner mutti sie soll das kindergeld nachweislich auf dein konto zahlen, dann wird ihr nix angerechnet. zahl einfach miete, strom, lebensmittel, gas etc. in muttis haushaltskasse und dann bist du raus aus der geschichte.

Die Dame des JCs erzählt Quatsch.

Selbstverständlich bist Du raus, wenn Du genug verdienst.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
4.
diedem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1
bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen
können.
Im Umkehrschluß heißt das, dass Du raus bist.

Vlt. kennt sie den Paragraphen nicht.

Ulysse2 
Fragesteller
 09.09.2016, 18:38

Ok - das wäre jetzt auch Meinung gewesen -im Gegenzug wird dann lediglich meiner Mutter weniger Leistung (Geld) zuteil richtig ? D.h. außer diesem Wert/Geld wird nichts mehr vom JC reguliert oder (mit meinem Gehalt dürften sie nichts mehr machen )? Oder setzen Sie einen Mietwert fest den ich zahlen muss ?

Ulysse2 
Fragesteller
 09.09.2016, 18:45

Und noch was (sorry)... Die ARGE Dame hat behauptet, dass ich ja denn "gleichen Kühlschrank und Waschmaschine usw. benutze " bin ich u.a. auch deswegen in der BG.

beangato  09.09.2016, 18:51
@Ulysse2

Zum 1. Kommentar:

Ja, so ist das korrekt. Du wirst die Hälfte der Miete zahlen müssen (wenn Ihr nur zu zweit seid) und Kostgeld zahlen müssen. Deine Mutter bekommt ja dann nichts mehr für Dich. Das JC legt die von Dir zu zahlende Miete nicht fest.

Zum 2. Kommentar:

Die Dame hat sowas von unrecht. Lass Dir mal von ihr zeigen, wo das stehen soll.

Ich glaube, sie hat - sorry - einen an der Waffel.

Du hast das richtig verstanden. Kinder sind gegenüber ihren Eltern und Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Solange Ihr zusammen wohnt, werdet Ihr zusammen berechnet.

Ulysse2 
Fragesteller
 09.09.2016, 18:11

Aber was ist dann mit der Passage im SGB II wo schwarz auf weiß steht das unter 25 zur BG gehören wenn sie Nicht in der Lage sind mit dem eigenen Einkommen zu leben ?

beangato  09.09.2016, 18:19

@Akka2323

Nein, im SGB II sind Kinder nicht verpflichtet, für die Eltern aufzukommen.

scharrvogel  11.09.2016, 00:59

völliger unsinn.