Kein ALG 2 wegen angeblicher Bedarfsgemeinschaft
Ich war gestern beim Amt weil ich mich Arbeitslos melden musste. Sollte dann noch warten wegen den Antrag auf ALG 2, da ich seit August mit einem Freund zusammen wohne, da es mit der Miete billiger kommt und wir uns super verstehen. Da meinte die Dame dass ich kein Anspruch hätte da er ja Geld verdient. Sie meinte ich soll den ANtrag trotzdem mit nehmen aber sie glaubt da wird nichts bei raus kommen. Nun will ih Wiederspruch gegen einlegen, im Antrag steht auch eine BG Nummer, aber wir sind keine Bedarfsgemeinschft, das einzige was wir uns teilen ist die Miete und strom, sonst nichts. Schon mal hätte er gar nicht das Geld für zwei auf zu komemn und warum sollte er seine Konten und sonst was beim Amt zeigen, er finanziert mich doch nicht. Wir sind jeweils unsere eigene BG. Was kann ich tuhen und habt ihr eine Mustervorlage gegen so einen Wiederspruch?
Danke im voraus für Antworten.
6 Antworten
Hallo,
wenn ich das richtig deute, wohnst du mit EINEM Freund zusammen, welcher nicht dein Partner ist (geschweige denn zur Familie gehört).
Somit ist es keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft.
Solltest du den Bescheid vom Amt erhalten, kannst du natürlich sofort Widerspruch einlegen u zwar mit der Begründung, das es sich bei dir um eine Wohngemeinschaft handelt u dein "Mitbewohner" nicht dein "Partner" ist u auch nicht zu deiner Familie gehört.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
LG
Widerspruch kannst du erst gegen einen Bescheid ein legen. den hast du ja aber noch gar nicht. Es wird erst mal eine BG vermutet. Somit muss auch der Freund seine Finanzen offen legen wenn du Geld haben willst. Ihr könnt auch eine Wohngemeinschaft sein. Dazu muss die Wohnung aber groß genug sein und ein Unter-Mietvertrag für dich bestehen.. Also jeder sein eigenes Zimmer haben und alles schön von einander getrennt sein. Kannst ja mal bei www.gegen-hartz.de schauen. Da könntest du auch fündig werden.
Antrag stellen und angeben, dass ihr eine Wohngemeinschaft seid! Auf einen schriftlichen Antrag muss ein schriftlicher Bescheid erfolgen und nur dagegen kann man ggf Wderspruch einlegen!
Hat jeder sein eigenes Zimmer? Sein eigenes Kühlschrankfach? getrennte Konten? Was steht im Mietvertrag?
Wird nicht einfach werden!
Ja jeder hat sein eigenes Zimmer, eigenes Bett etc. Wir haben insgesamt 3Zimmer, jeweils unsere eigene zimmer und das wohnzimmer. Mietvertrag ist ein ganz normaler wo wir beide unterschrieben haben. Ja Konten haben wir natürlich auch getrennt und es hat auch ekiner irgendeine Vollmacht. Ja zum größten teil haben wir getrennte fächer, bis auf das kühlfach, denn wir haben ein klein kühlschrank und da ist nur ein keleines mini eisfach drin, das teilen wir uns, aber weil es auch nicht anders geht.
hier gibt es Tipps sowie die Checkliste; http://www.arbeitsratgeber.com/hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-0325.html
Tja da gibt es eine unbequeme wahrheit, wenn man zu zweit, dritt fünft zehnt in einem haushalt wohnt, selbst wenn man alleine wohnt, ist man eine Bedarfsgemeinschaft. Das geld was dein Freund mit nach hause bringt, ist einkommen für die gemeinschaft und muss somit zwingend geteilt werden. Informier dich nochmal im Internet über deine Pflichten und nicht nur deine Rechte.
unbequeme Wahrheiten werden bei dieser Frage i.d.R. beanstandet^^
ja mein gott, dann ist es halt so, ich hab nicht gegen die AGBs verstoßen. Lediglich gegen den willen des posters, hören zu wollen, das man mehr geld bekommt als einem zusteht...
Der Widerspruch ist an keiner Form gebunden, aber evtl. kannst du aus folgendem Musterwiderspruch etwas nützliches herausfiltern; http://www.sozialticker.com/antrege/eheeahnliche_7_3.pdf
Merke bitte nie zuviel schreiben, überlasse es der Gegenseite sich um Kopf und Kragen zureden.
Umso mehr man schreibt umso mehr Angriffsfläche bietet man in einem möglichen Rechtsstreit.
Halt bremse habe noch einmal deine eingestellte Frage durchgelesen. Du warst beim JC und wolltest ALG2 beantragen, aber die Sachbearbeiterin meinte, dass aufgrund der BG mit deinem Freund dir keine Leistung zusteht. Das Antragsformular gab sie dir aber dennoch mit.
Nun kannst du allerdings nicht gegen etwas Widerspruch einlegen was überhaupt noch nicht beschieden wurde.
Zunächst hinsetzen und den den Hauptantrag ALG2 komplett ausfüllen und abwarten bis Bescheid erteilt wird.
Genau, "Wohngemeinschaft" ist das Zauberwort. Aber schwierig für nur ein Männlein und nur ein Weiblein zu gestalten.