Ärztliches Attest den AG vorlegt, er verlangt jetzt einen Vorstellung beim Betriebsarzt?

10 Antworten

Der Arbeitgeber kann dich zum Betriebsarzt bestellen, wenn es in der Arbeitszeit liegt. Ist das nicht der Fall, ist die dort verbrachte Zeit zu vergüten (Überstunden). Du musst so oder so hin.Der Betriebsarzt unterliegt aber auch der ärztlichen Schweigepflicht. Das heißt, er darf dem Arbeitgeber lediglich sagen, ob du die Rufbereitschaft machen darfst oder nicht. Auch bist du als Patient über seine Diagnose zu informieren. Ob das tatsächlich deinen Arbeitsplatz gefährdet, wie hier einige behaupten, wage ich zu bezweifeln, da eine Kündigung immer nur letzte Möglichkeit sein darf.

natürlich musst Du das, notfalls kann auch noch ein Amtsarzt eingeschaltet werden, um unter Umständen über die Einsatzfähigkeit entscheiden zu können. Es gibt schließlich genügend Simultanten und Gefälligkeitsgutachten.

Der AG hat das Recht dazu, vielleicht vermutet er ein Gefälligkeitsattest Deines Arztes.

Außerdem könnte er Dich eventuell aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Das muss er dan vom Betriebsarzt absichern lassen.

Sahaki  13.06.2010, 20:23

Du bist in der Krankenpflege tätig, wenn Du diese Dienste nicht leisten kannst - kann er das Arbeitsverhältnis kündigen. Das wäre ja so als wenn ein Kellner nicht länger als 18°° arbeiten "kann"

ja- ohne wenn und aber

Re!

Nein, Sie müssen der Aufforderung nicht folgen, sollten es aber tun, wenn Sie Ihre Stelle behalten wollen, zumal es auch Ihrer Entlastung dienen kann. Ausserdem hat der AG eine Fürsorgepflicht und wenn Sie gewisse Arbeiten nicht verrichten sollten, will der AG schon berechtigt wissen, woran er ist. Genaue Befunde gehen ihn dagegen nichts an. Auch der Betriebsarzt darf ihm nur sagen, ob der ärztliche Rat zutreffend ist oder nicht. Legen Sie dem Betriebsarzt die Untersuchungsergebnisse Ihres Hausarztes vor. Wenn alles seine Richtigkeit hat, dann dürfte es auch kaum ein Problem sein, sich nochmal die Bestätigung durch den Betriebsarzt geben zu lassen. Gruß Navvie