Hartz4 Wohnung, Umzug und Kündigungsfrist...HILFE!

4 Antworten

Erstmal zur Kündigungsfrist: Wenn Du am 3.10. kündigst, bist Du am 31.12. raus. Drei Monate: Oktober, November, Dezember.

Dann zur fristlosen Kündigung: Das dürfte Dir trotz Attest nicht möglich sein. Allenfalls kannst Du den Vermieter damit dazu bringen, einen Nachmieter zu akzeptieren.

zur Doppelzahlung: Das ist Ermessenssache. Wenn Du hinreichende Suchaktivitäten vorweisen kannst und es eben keine realistische Möglichkeit gibt, ohne Doppelmiete umzuziehen, dann übernimmt das Jobcenter das. Das geht wie immer, wenn das Jobcenter sich querstellt: Antrag schriftlich stellen, Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen, Klage gegen die Ablehnung einreichen.

Was soll passieren, wenn Du in der alten Wohnung bist? Du erhältst weiterhin Regelleistung und Miete. Und wirst hoffentlich alle Hebel in Bewegung setzten, eine neue Wohnung zu finden.

Gerhart  06.10.2012, 12:24

Heute schreiben wir den 06.10.2012. Der 03.10.2012 war ein glorreicher Feiertag. Das Gespenst 66 hat noch nicht gekündigt, kann aber jederzeit außerordentlich und ordentlich kündigen. Bei deinem Vorschlag bleibend soll es etwa so aussehen: Gespenst 66 zieht aus der aktuellen Wohnung aus, nachdem er eine neue Wohnung wo auch immer gefunden hat, das Jobcenter bezahlt derweil die Miete der Altwohnung bis zum Kündigungstermin 31.01.2013, während dessen er Antrag auf eine 2. Miete stellt für die neue Wohnung, die dann das Jobcenter ablehnt. Nun widerspricht G 66 - Das Jobcenter weist den Widerspruch ab. Darauf klagt G 66 gegen den Widerspruch und verliert den Prozess. Inzwischen schreiben wir mindestens Februar 2013. Da für wenigstens 2 Monate in der neuen Wohnung keine Miete bezahlt wurde, ist G 66 bereits seit Januar 2013 außerordentlich und fristlos gekündigt und sieht einer Zahlungs- und Räumungsklage entgegen. Jetzt darf sich G 66 um einen Schlafplatz im Haus für Wohnhilfe seiner Kommune bewerben und schreibt dir einen Dankesbrief, weil er beim Gerichtsvollzieher eine eidestattliche Versicherung leisten durfte. Superratschlag.

casilein  08.10.2012, 09:36
@Gerhart

upps, das Datum habe ich verpennt... Also alles einen Monat weiter.

Der Fragesteller meldet sich natürlich beim Umzug um und hat am neuen Wohnort auf alle Fälle Anspruch auf RL und KDU. Er sollte dort darauf drängen, dass die neue Wohnung bezahlt wird, so dass Mietschulden ggf. nur bei der alten Wohnung auflaufen. Dort hat der Vermieter kaum noch Handhabe, zumindest wird die neue Wohnung nicht gekündigt. Notfalls muss man sich auf Ratenzahlung einigen.

Darüber hinaus gäbe es bei dem von Dir skizzierten Szenario noch einige Möglichkeiten, wohnungserhaltende Maßnahmen vom Wohnungsamt zu erhalten, um eine Obdachlosigkeit abzuwenden.

Grundsätzlich betrifft das Problem jeden, der umzieht. Ich muss die Doppelmiete auch aus meinen Ersparnissen bestreiten - kein Amt interessiert sich dafür. Insofern kann ich nachvollziehen, dass das Amt pauschal die Übernahme der Doppelmiete ablehnt. Im konkreten Einzelfall wird das i.d.R. anders entschieden, insbesondere wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er sich intensiv darum bemüht hat, die Doppelmiete zu vermeiden.

Falls dein Attest sich krankheitsbezogen gegen die aktuellen Wohnumstände richtet, kannst du außerordentlich und fristlos (aus wichtigem Grund) schriftlich kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter nachweislich zugegangen sein. Das Jobcenter hat kein Mitspracherecht bei der Kündigung - die Zustimmung des Jobcenters zur Kündigung hat keine Rechtskraft sondern belegt nur, dass der Verwaltungsakt "Übernahme der Mietkosten" im Rahmen der Leistung zum ALG II auch in einer anderen Wohnung Geltung hat. Na klaro bleibst du "Hartz IV" ! Bei einer ordentlichen Kündigung deines Mietvertrages muss die Kündigung ohne Angabe eines Grundes bis 5. oder 6.11.12 je nach Bundesland beim Vermieter schriftlich und nachweislich eingegangen sein. Du kannst auch morgen schon kündigen, jedoch ist als Kündigungstermin frühestens der 31.01.2013 möglich. Wenn du vorher ausziehst , musst du trotzdem bis zum 31.01.13 Miete bezahlen. Mit dem neuen Vermieter musst du zuvor vereinbaren, dass Mietzahlungen immer zur Monatsmitte durch das Jobcenter erfolgen.

gespenst66 
Fragesteller
 05.10.2012, 18:14

Also. Das Jobcenter hat zugestimmt, weil ich vom Arzt ein Schreiben habe, wo drin steht, dass das Umziehen aus dem WOHNORT unbedingt befürwortet wird. Deswegen habe ich die Zustimmung von dem Jobcenter wegen eines Umzuges.

Danke. Ja ich habe schon rausgefunden, dass das alles zum 31.1.2013 enden würde. Meinen sie wirklich, dass ich ne Chance haben fristlos zu kündigen das Mietverhältnis, da ich hier nich mehr wohnen kann? Wem muss ich was da belegen?

Gerhart  05.10.2012, 18:44
@gespenst66

Wie begründet der Arzt im Attest, dass unbedingt der "Wohnort" verlassen werden muss?

gespenst66 
Fragesteller
 06.10.2012, 01:41
@Gerhart

Spielt das für meinen Vermieter eine Rolle? Glaube kaum, dass er fragt: ''Was haben sie genau?''. Das Jobcenter hat das Attest akzeptiert, wo drin steht, dass ich nach ärztlicher Befürwortung den Wohnort verlassen muss. Hat dem Amt in dem Fall gereicht. Zustimmung habe ich zugeschickt bekommen. Sie haben mir gesagt, ich solle jetzt kündigen, oder halt Schulden machen, weil sie nicht 22 Miete zahlen können - was klar ist.

Denkst du, ich kann mit meinem kleinen Attest zum Vermieter und sagen, ich habe eine psychische Krankheit + Zustimmung vom Amt zum Amt. Da müsste es doch einen Weg gehen oder? Zumindest ein ''Entgegenkommen''?

Gerhart  06.10.2012, 08:34
@gespenst66

Schieb doch endlich diese Befürwortung des Jobcenters beiseite! Deinen Vermieter interessiert die Meinung des Jobcenter soviel wie die Wasserstandsmeldung der Unterelbe, Er muss aber DEINER Begründung der außerordentlichen Kündigung Beachtung schenken. Wenn die ärztliche Diagnose zwingend den Wohnortwechsel erfordert, ist das ein ausreichender Grund für die fristlose Kündigung. Rechne aber damit, dass der Vermieter der Kündigung widerspricht und auf Fortsetzung des Mietverhältnisses klagt bzw. eine Schadensersatzklage gegen dich auf den Weg bringt. Neben diesem Hergang kannst du natürlich versuchen, den bestehenden Mietvertrag bei deinem Vermieter aufzulösen.

casilein  06.10.2012, 09:06
@Gerhart

Ich glaube kaum, dass der Vermieter vertragswidriges Verhalten aufgrund eines ärztlichen Attests akzeptieren muss. Es ist schließlich nicht völlig unangemessen, drei Monate Kündigungsfrist einzuhalten, aber für den Vermieter ein Verlust. Ich gehe davon aus, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat.

Gerhart  06.10.2012, 12:07
@casilein

Casilein - eine außerordentliche und fristlose Kündigung ist kein vertragswidriges Verhalten, sondern ein Recht des Mieters, dass er allerdings begründen muss. Du kennst doch dieses Attest nicht, und das Gespenst66 will nichts preisgeben. Also keine Spekulationen bitte.

casilein  08.10.2012, 09:44
@Gerhart

Aber der Grund scheint zumindest nicht in der Verantwortung des Vermieters zu liegen. Warum soll er also dafür zahlen müssen?

Gerhart  08.10.2012, 09:59
@casilein

Da hast du natürlich Recht. Aber der Vermieter muss garnichts zahlen. Wenn G 66 in seiner Wohnung verbleibt und dabei stirbt, zahlt der Vermieter auch nichts sondern hat den Ärger mit dem Mietvertrag und einen Verlust durch entgangene Mietzahlungen. Diesen Verlust möge der Vermieter im Falle eine Kündigung durch G66 nicht hinnehmen wollen. Aber vielleicht klärt uns G66 doch noch auf .

Wenn ich bis zum 3.11 kündige, wann kann ich dann theoretisch umziehen?

Umziehen kannst Du wann Du willst. Entscheidend ist wann Deine Kündigungsfrist endet.

Wenn Deine Kündigung spätestens am 3. Werktag im November 2012 beim Vermieter ist endet Deine Kündigungsfrist am 31. Januar 2013.

Deine psychische Lage, sorry, hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun.

gespenst66 
Fragesteller
 05.10.2012, 17:45

Also sitze ich dann Oktober, November, Dzember und imd Januar hier in meiner Wohnung fest, das Amt bezahlt für jemanden, der hier nicht mehr kann? Gibt es die Möglichkeit früher zu kündigen und mit dem Vermieter abzumachen, dass sie das mit der Mietkaution verrechnen können? Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Ich kann doch z.B am Monatg hingehen und sagen ''ich bin jetzt 2-3 Tage über dem 3. Werktag, aber hoffe, dass ich trotzdem noch zum 31.12 hier raus bin...'' Ich habe vom Jobcenter ja erst die Zustimmung bekommen.

Kann sowas funktionieren?

6.11. wäre der allerletzte Zeitpunkt für den nächsten Kündigungstermin. dann kündigen zum31.12.2012. Du kannst aber jederzeit auch früher kündigen sicherheitshalber.......

gespenst66 
Fragesteller
 05.10.2012, 17:24

also das heißt das Amt würde die nächste Miete erst im Januar zahlen?

anitari  05.10.2012, 17:34

6.11. wäre der allerletzte Zeitpunkt für den nächsten Kündigungstermin. dann kündigen zum31.12.2012.

Falsch. Man kann nur zum Ablauf/Ende des übernächsten Monats kündigen. Also spätestens, mal regionale Feiertage außer acht gelassen, am 3.11. zum 31.1.13

gespenst66 
Fragesteller
 05.10.2012, 17:37
@anitari

Das dachte ich eben auch schon. Was ist in dieser Zeit? Sitze ich jetzt 4 Monate hier noch rum und mache nix? Was soll dieser Mist?