Maskenbefreiung nur vom Betriebsarzt?
Ich bemühe mich momentan um eine Maskenbefreiung. Mein Chef meinte, ich müsse mich dafür an den Betriebsarzt wenden. Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber möglicherweise eine psychische Indikation für meine Maskenbefreiung habe und deshalb zu einem Psychiater gehen möchte. Mein Chef wollte mich aber im Rahmen einer Dienstanweisung explizit auffordern den Betriebsarzt aufzusuchen. Ich erwiderte, dass er dies gar nicht könne, weil jeder approbierte Arzt gleichermaßen befugt sei, mir ein gültiges ärztlichen Attest auszustellen. Meine Frage an euch wäre: Wisst ihr ob diese meine Annahme durch das Arbeitsrecht gedeckt ist? Und wenn ja, ist euch ein arbeitsrechtlicher Paragraph diesbezüglich bekannt? Ich halte es für unwahrscheinlich, dass mein Chef ein ärztliches Attest ablehnen darf, weil es nicht vom Betriebsarzt stammt. Schließlich gelten sonstige Atteste wie Krankschreibungen oder Arbeitseinschränkungen ja auch ohne betriebsärztliche Absegnung.
Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
Du kannst dich natürlich auf dein Recht berufen. Dann kann dein Chef aber auch sagen, dass er dir aus Fürsorgepflicht den anderen Mitarbeitern gegenüber, kündigen muss. Er möchte ja nicht, dass sein Betrieb wegen der Ansteckungsgefahr geschlossen wird.
"Mein Chef meinte, ich müsse mich dafür an den Betriebsarzt wenden. Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber möglicherweise eine psychische Indikation für meine Maskenbefreiung habe und deshalb zu einem Psychiater gehen möchte." Und warum genau sollte das ein Hindernis für einen entsprechenden Besuch beim Betriebsarzt sein?
"Mein Chef wollte mich aber im Rahmen einer Dienstanweisung explizit auffordern den Betriebsarzt aufzusuchen." Dazu ist er berechtigt. Es geht hier um ein Arbeissicherheit und Rechtliches Thema bei dem er am Ende im Zweifestfall bei Verstößen haftet. Dein Arbeitgeber darf ich bei "Sicherheitsbedenken" zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken.
"Schließlich gelten sonstige Atteste wie Krankschreibungen oder Arbeitseinschränkungen ja auch ohne betriebsärztliche Absegnung." Der unterschied ist hier: Es geht ja eben nicht um eine Kranschreibung sondern um eine Arbeitssicherheitsmaßnahme. Und dafür ist ja gerade der Betriebsarzt zuständig.
"Der Arbeitgeber kann zwar das Aufsuchen eines Arztes verlangen, aber nicht "explizit" den Betriebsarzt vorschreiben." Wenn es um Themen des Arbeitsschutzes geht eben doch. Die Verwendung von Schutzmaterial während der Arbeitszeit dürfte Zweifelslos in diesen Bereich fallen...
Es geht ja eben gerade nicht um eine Behandlung oder Krankschreibung.
Noch einmal:
Zwar wäre eine ärztliche Untersuchung notwendig, um beurteilen zu können, ob eine Befreiung von der Maskenpflicht gerechtfertigt/angebracht/vertretbar ist.
Aber der Arbeitgeber darf vom Arbeitnehmer nicht verlangen, sich ausschließlich vom Betriebsarzt untersuchen zu lassen! Selbst eine entsprechende einzel- oder tarifvertragliche Vereinbarung wäre nichtig wegen des grundgesetzlichen Rechts auf freie Arztwahl.
Der Arbeitgeber hat dann allenfalls die Möglichkeit, vom Betriebsarzt eine - soweit möglich - Begutachtung/Einschätzung der Situation einzuholen.
Ich würde die eher benutzen, damit ich schneller geimpft werde, dann hat das Ganze noch einen nützlichen Sinn.
Such dir einen anderen Job. Leute, die aufgrund von "Irgendwas" die Freiheit beanspruchen, andere Leute zu infizieren, haben eben Pech gehabt. Wir haben schon genug "spreader" - da brauchen wir nicht noch attestierte Einzelschicksale. Tschuldigung - ist meine wissenschaftliche Meinung.
Was für ein Unsinn ist das denn?!? Hast Du die Frage nicht richtig gelesen/verstanden?
Es geht hier darum, dass sich der Fragesteller vom Arbeitgeber nicht vorschreiben lasse muss, explizit den Betriebsarzt aufzusuchen.
Dazu ist der Arbeitgeber wegen des Rechts auf die freie Wahl des Arztes nicht berechtigt.
Warum medizinjuristische Feinheiten diskutieren, wenn der Grund dafür an sich bereits Unfug ist?
Äh was bedeutet "?!?"
Weil wir in einem Rechtsstaat leben und du nicht entscheiden kannst, was medizinischer Unfug ist oder nicht, sondern nur ein approbierter Arzt.
Weder ist das Recht auf die freie Wahl des Arztes eine "medizinjuristische Feinheit", noch ist der Grund "bereits Unfug" - auch wenn Du Dir vielleicht nicht vorstellen kannst, dass es Menschen mit einer entsprechenden Phobie geben kann.
Äh was bedeutet "?!?"
Das ist eine erstaunt fragende Feststellung.
Genau aus diesem überstrapazierten "Rechtsstaat-Argument" heraus kriegen wir die Infektionszahlen nicht runter. Jeder kennt seine Rechte aber niemand übernimmt Verantwortung für sein Tun. Ich bleibe bei meiner Meinung (Meinung!).
Ja genau, immer dieser nervige Rechtsstaat. Früher in der absoluten Monarchie, als der Herrscher machen konnte was er wollte und die Bürger keine Rechte hatten, war es ja viel besser.
Ist in der deutschen Zeichensetzung nicht vorgesehen. Hilfloses Gebrabbel.
Genau aus diesem überstrapazierten "Rechtsstaat-Argument" heraus
Vielleicht solltest Du vor dem Schreiben eines solchen Blödsinns erst einmal Dein Gehirn einschalten!
So, jetzt sind wir da, wo du dich offensichtlich am wohlsten fühlst. Bei persönlicher Diffamierung. Thema beendet.
Ist in der deutschen Zeichensetzung nicht vorgesehen.
Und der von Dir verzapfte Unsinn ist bei vernunftbegabten Menschen nicht vorgesehen.
Da ist die mir genutzte diese Freiheit in der Zeichensetzung wohl das "mikroskopisch" kleinere "Problem".
Bemerkenswert aber, dass Du Dich (zur Ablenkung) so aufbauschend auf diesen völlig unbedeutenden, belanglosen Aspekt der Zeichensetzung stürzt.
Hilfloses Gebrabbel.
Was konkret? Und wieso "hilflos"?
Welchen Teil von "Thema beendet." hast du nicht verstanden?
Bei persönlicher Diffamierung.
Fass Dir an die eigene Nase.
Und wenn man Blödsinn als "Blödsinn" bezeichnet, ist das keine Diffamierung.
"Thema beendet."
Dann halte Dich selbst doch dran.
Trotzdem schön, dass man Dir in Fragen des Arbeitsrechts und der Rechtsstaatlichkeit noch einmal den richtigen Weg weisen konnte.🤗
Das ist falsch!
Der Arbeitgeber kann zwar das Aufsuchen eines Arztes verlangen, aber nicht "explizit" den Betriebsarzt vorschreiben.
Soweit reicht seine Weisungsbefugnis nicht, weil es - immer noch - das Recht der freien Arztwahl gibt, und das darf auch der Arbeitgeber nicht mit einer Dienstanweisung aushebeln!