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Ausstellungsstück defekt - Verkäufer will nicht reparieren sondern das Bett zurück!

Ich habe vor ein paar Monaten ein reduziertes Bettgestell mit elektrischem Lattenrahmen aus der Ausstellung eines örtlichen Matratzengeschäfts gekauft. Der Kaufpreis war 1.700 EUR. statt 3000,- . Das Bett wurde vom Lieferanten angeliefert, komplett montiert, aufgestellt und meine vorhandene Matratze wurde samt Topper aufgelegt, so dass ich das Bett direkt nutzen konnte.

Ich habe zwar mehrmals ein fehlendes Teil reklamiert, aber nach ca. 2 Monaten war das Problem endlich zu meiner Zufriedenheit behoben.

1 Monat später begann der elektrische Lattenrost schlagartig sehr laut zu quietschen und ein Klacken am Kopfteil nervte langsam. Nach der Reklamation kam binnen 1 Woche der Besitzer des Bettengeschäfts dem eine Reperatur aber nicht gelang. Er meinte, dass der ganze Motor irgendwie wackeln würde und dass das so nicht sein dürfte, so wurde der Service angefordert.

Dieser konnte das Quietschen schnell beheben. Ursache für das Klacken des Kopfteils fand er zuerst nicht. Auf das Spiel beim Motor angesprochen nahm er einige Federungen heraus, so wurde der Blick auf die tragende Teile des Rahmens frei. Als ich den Holzrahmen frei liegen sah deutete ich auf das Kopfteil und fragte den Techniker wieso der Rahmen, auch ganz gerade gestellt, immer einen leichten überstreckten Knick aufweisen würde, das sähe fast so aus wie wenn das Lattenrost zu lang für den Rahmen wäre also nicht ganz reinpassen würde - wäre also ungewöhnlich - und ob das der Gund für das seltene Klacken sein könne. Der Knick war mir zwar schon von Anfang an aufgefallen - aber da es keine negative Auswirkung hatte und auch immer durch Federungen und Matratze verdeckt wurde maß ich dem keine Bedeutung zu.

Dem Techniker fand so heraus dass ein tragendes Rahmenteil verbogen sei - dadurch wackelt der Motor bei betätigung und klackt das Kopfteil und sei nach oben geschoben und zu lang. So etwas käme zustande wenn das elektrische Fußteil des Bettes ein Stück hochgefahren wird und sich eine schwere Person vorne aufs Fußteil setzen würde - da man sich nur auf den flach gestellten Rahmen setzen dürfte. (Bei mir ist noch nie jemand auf dem Fußteil gesessen) Jedenfalls müsste das ein anderes mal gerichtet werden - er könne das jetzt nicht machen und er würde sich wieder melden.

Nach 2 Stunden der Anruf vom Bettengeschäft - das Bett müsste abgeholt werden - zum Hersteller eingeschickt und auf Rechnung repariert werden. Ich betonte dass sie das Bett gern auf ihre Rechnung reparieren lassen könnten - ich habe das Bett ja so aus der Ausstellung erhalten, sei also nicht für den Schaden verantwortlich.

Das Bettengeschäft stritt ab das Bett mit dem Schaden geliefert zu haben und verweigert nun die Bezahlung der Reparatur. Sie würden das Bett eben abholen lassen und ich bekäme mein Geld zurück.

Ich möchte aber das Bett nicht zurückgeben! Ich liebe es! Ich möchte dass der mangel behoben wird - kann ich darauf bestehen? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Muß beweisen können dass der Mangel bei Lieferung bestand?

Mängelrüge, Warenrückgabe

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