Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen /Welche Grundrechte sind betroffen?

Hallo,

für meine Hausarbeit in Grund- und Menschenrechte brauche ich bzgl. des Sachverhaltes etwas Hilfe und würde gerne Wissen wollen, welche Rechte hier laut dem Sachverhalt betroffen sein könnten. Vllt ist ja der ein oder andere dabei der mir weiterhelfen kann ?! :/

Zu prüfen ist, ob diese Vorschrift mit den Grundrechten des GG und der EMRK vereinbar ist.

Der Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Ausschreitungen bei Versammlungen gegen den G 20- Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 hat der Berliner Senat den Entwurf für ein „Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen“ beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zugeleitet. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf. Er hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Das Justiziariat des Polizeipräsidiums ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungnahme befasst. Als Mitarbeiter/in dieser Dienststelle erhalten Sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Der Gesetzentwurf lautet:

„Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen

§ 1 Ein Camp, das keinen unmittelbaren Bezug zu Akten der Meinungskundgabe einer Versammlung hat, sondern vorwiegend der Versorgung von Personen dienen soll, die anderweitig an einer Versammlung teilnehmen, stellt keine nach § 1 Absatz 1 Versammlungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978, BGBl. I S. 1789, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.12.2008, BGBl. I S. 2366) geschützte öffentliche Versammlung dar. Ein Camp im Sinne von Satz 1 kann insbesondere dann vorliegen, wenn 1. Zelte zu Übernachtungszwecken, 2. Sanitäranlagen und 3. Kochgelegenheiten vorgesehen sind oder vorgehalten werden.

§ 2 Bei Versammlungen, bei denen ein militanter Verlauf nicht ausgeschlossen werden kann, sollen, soweit Einsatzkräfte verfügbar sind, voll ausgerüstete SEK-Einheiten die Versammlung gut sichtbar begleiten.

 § 3 Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ein.

§ 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“

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Seid Ihr für oder gegen den Palästina-Kongress in Berlin?

Die Berliner Polizei hat den umstrittenen "Palästina-Kongress" in Berlin am Freitag rund zwei Stunden nach Beginn für beendet erklärt.

Eine Polizeisprecherin sagte dem rbb, Grund sei die per Video übertragene Rede eines Mannes gewesen, für den in Deutschland ein politisches Betätigungsverbot gilt. Daraufhin sei zunächst der Strom abgeschaltet worden. Nach einer rechtlichen Prüfung sei dann entschieden worden, die Veranstaltung ganz aufzulösen.

Der Kongress wurde laut Polizei auch für Samstag und Sonntag verboten. Dagegen könnten die Organisatoren allerdings noch Rechtsmittel einlegen, so die Sprecherin.

  • "Palästina-Kongress" am Freitagnachmittag nach Vorfall zunächst unterbrochen, dann aufgelöst
  • Kongress sollte von Freitag bis Sonntag in Berlin-Tempelhof stattfinden
  • Hartes Durchgreifen bei antisemitischen Straftaten angekündigt
  • 2.500 Polizisten sollten am Wochenende im Einsatz sein

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/palaestina-kongress-berlin-polizei-grosseinsatz-antisemitismus.html

  • Findet Ihr das Vorgehen der Polizei richtig?
  • Soll Palästina-Kongress weitergehen, sofern Rechtsmittel erfolgreich sind?
Nein, ich bin gegen den Palästina-Kongress. 68%
Ja, ich bin für den Palästina-Kongress. 21%
Ich habe dazu keine Meinung. 11%
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