Eltern möchten Haus an ein Kind übergeben und dass die übrigen Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten?

Hallo Schwarmintelligenz,

ich bräuchte mal euren Rat zu einem Thema, in dem ich mich überhaupt nicht auskenne.

Eine sehr gute Freundin (F) von mir hat mich angerufen, um meine Meinung zu nachfolgendem Problem zu hören, aber leider konnte ich gar nichts Schlaues dazu sagen:

Ihre Eltern möchten ihrer jüngeren Schwester (S) das Haus überschreiben und sie (F) und ihr Bruder (B) sollen auf ihren Pflichtanteil verzichten. Von den Eltern sind sowohl Mama als auch Papa noch am Leben - jeweils 62 Jahre alt.

Das Haus wird beim Notar auf 700.t€ geschätzt, dürfte aber tatsächlich nochmal eine ganze Schippe mehr wert sein. Im Gegenzug täte die Schwester (S) auf ihren Pflichtanteil des restlichen Vermögens verzichten - ca. 200.000€.

Schwester (S) verdient sehr gut, hat aktuell 100t€ auf dem Konto und lebt im ausgebauten Dachboden von Mama und Papa.

Bruder (B) ist leider mit seinem Leben nicht klar gekommen, hat eine echte Assi-Freundin und ist selber seit der Schule Harz-IV Empfänger.

Meine Freundin ist in einer.... nennen wir sie mal "schwierigen" Ehe, die vermutlich nicht ewig halten wird, hat zwei Kinder und keinerlei Rücklagen, da sie ihr komplettes Vermögen in das Haus ihres "Noch"-Ehemanns gesteckt hat, auf das sie keinerlei Anspruch hat (Ehevertrag, nicht zu ihren Gunsten...) Sie ist Beamtin, nicht wirklich auf das Erbe angewiesen, aber wenn ihre Ehe scheitert steht sie erstmal bei Null... außerdem sind die ganze Familie Schwaben, die halten das Geld zusammen :D

Die Beziehung in der Familie sind bestenfalls "zerrüttet"... dennoch wäre ein endgültiger Bruch zwischen meiner Freundin und ihrer Familie nicht ihr bevorzugtes Szenario. Gleichzeitig weiß sie aber, dass es sie so wurmen würde, wenn sie jetzt nichts gegen die (in ihren Augen) Ungerechtigkeit mit dem Erbe unternimmt, dass sie wohl keinen vernünftigen Kontakt mehr mit ihrer Schwester pflegen könnte.

Ich kann ihr absolut keinen Rat geben, bin selber Einzelkind und definitiv nicht in der glücklichen Lage, überhaupt mal was zu erben ;-)

So wie ich das sehe, ist sie aber so oder so auf der Verliererstraße. Wenn sie die Unterschrift verweigert, wird das ganze als Schenkung ausgeführt, wenn die Eltern noch mindestens 10 Jahre leben, wird diese nicht mehr auf die Erbmasse angerechnet und die Schwester hat auch noch einen Erbanspruch auf die übrigen 200.000€, oder? Wenn sie (F) auf ihren Anteil verzichtet, wird sie das mit ihrer Schwester (noch weiter) entzweien..

Mein absoluter Laienrat war, dass notariell vereinbart werden soll, dass die (S) den beiden Kindern meiner Freundin (und im übrigen auch die Patenkinder der (S)) eine Festgeldanlage einrichten soll, bis zu deren 21. Geburtstag mit monatlich 125€. Das wäre dann - wenn ich mich nicht komplett verrechnet habe - etwas unter dem Pflichterbanteil, welchen meine Freundin ausschlagen würde, halt auf die nächsten 18 Jahre in Raten abbezahlt.

Vielleicht habt ihr noch kluge Ideen? Oder einfach ein paar Gedanken zu dem Thema?

Vielen Dank!

Bleibt gesund!

Familie, Erbrecht, Erbe, Schenkung, Pflichtanteil
Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe