Zwei vollgeschosse,trotzdem dachgeschoss?

3 Antworten

Nein, das geht nicht. Wenn ich über einem Geschoss das nicht als Vollgeschoss gelten soll noch ein Geschoss darüber nutze, zählt das darunter liegende automatisch als Vollgeschoss. Das wissen nur die meisten nicht. Auch Bauämtern geht das meist durch die Lappen. Das steht nicht in der LBO, sondern im Kommentar der LBO und den hat fast niemand.

Die Angabe im B-Plan bezieht sich i.d.R. nur auf Vollgeschosse. Mam darf also ein weiteres "Dachgeschoss" bauen, in so fern es kein Vollgeschoss ist. Die Regeln zur Berechnung der Geschossigkeit hängen von der jeweiligen Landesbauordnung bzw. der für den Bebauungsplan geltenden BauNVO ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung