Zwei vollgeschosse,trotzdem dachgeschoss?
Hallo, laut bebauungsplan sind 2 Vollgeschosse als höchstgrenze mit Wandhöhe von Boden bis dachhaut 6.5m
Dachneigung 30 grad
Geht es nun,dass wir auf die zwei vollgeschosse noch ein dachgeschoss bauen,welches wir bewohnen? Zb kniestock bei 90cm ,sodass man die Höhe des Hauses nicht überschreitet und es nicht als vollwertiges Geschoss zählt. Also am Ende insgesamt 3 Stockwerke wobei das oberste mit dachschrägen ist und nicht 2/3 der Fläche die 2.30 m uberschreitet (damit es nicht als vollgeschoss zählt)
3 Antworten
Nein, das geht nicht. Wenn ich über einem Geschoss das nicht als Vollgeschoss gelten soll noch ein Geschoss darüber nutze, zählt das darunter liegende automatisch als Vollgeschoss. Das wissen nur die meisten nicht. Auch Bauämtern geht das meist durch die Lappen. Das steht nicht in der LBO, sondern im Kommentar der LBO und den hat fast niemand.
Die Angabe im B-Plan bezieht sich i.d.R. nur auf Vollgeschosse. Mam darf also ein weiteres "Dachgeschoss" bauen, in so fern es kein Vollgeschoss ist. Die Regeln zur Berechnung der Geschossigkeit hängen von der jeweiligen Landesbauordnung bzw. der für den Bebauungsplan geltenden BauNVO ab.
von Boden bis dachhaut 6.5m
Das dürfte die Traufhöhe ("Regenrinne") sein. Gibt es Vorgeben zur Firsthöhe?
Dachneigung 30 grad
Viel Wohnraum entsteht darunter nicht.