Zuschüsse Ausbildung?

2 Antworten

Wenn sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, käme unter Umständen BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit in Betracht, da kommt es aber auch auf ihre Nettovergütung und das Einkommen der Eltern an.

Aber wenn sie in dem Alter noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat und die Eltern sich bei Leistungsfähigkeit weigern würden noch Unterhalt zu zahlen, dann müsste sie einen möglichen Anspruch im Ernstfall vor dem Familiengericht einklagen.

Da könnte sie maximal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.