Zu viel Hausgeld?

4 Antworten

... das hört sich niedrig an, ich kenne Whgen, da wird 10 EUR/m² und Monat fällig.

Und Deinen Verbrauch kennt keiner, nicht einmal Du wirst ihn kennen.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, Energieeffizienzklasse D ist jetzt nicht so dolle...

1970 war eben grade noch vor der Ölkrise gebaut...

Diese Kosten gehören zum Hausgeld

Das Hausgeld, das im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als Lasten und Kosten bezeichnet wird, deckt zum einen die herkömmlichen Betriebskosten, die auch auf den Mieter umgelegt werden können (§ 1 BetrKV). Dazu zählen zum Beispiel die laufenden Kosten für:

  • Abfallentsorgung
  • Hausstrom
  • Wasser und Abwasser
  • Wohngebäudeversicherung
  • Heizkosten bei Zentralheizung
  • Hausmeister
  • Reinigung
  • Fahrstuhlwartung 

Hinzu kommen aber weitere Kosten, die Eigentümer selbst tragen müssen – und Vermieter nicht auf den Mieter umlegen dürfen:

  • Verwaltungskosten: Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Kontoführung der Wohnungseigentümergemeinschaft, für die Hausverwaltung und Geschäftsführung.
  • Instandhaltungsrücklage: Das sind jene Kosten, die für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Wohneigentums – etwa für den neuen Anstrich der Fassade oder die Renovierung des abgenutzten Treppenhauses – zurückgelegt werden.
schleudermaxe  29.07.2019, 21:23

... schade, vieles fehlt, was auf Mieter umgelegt werden könnte, einiges, wie z.B. die Kostenstelle Hausstrom, gibt es nicht.

Der Reparaturaufwand fehlt ganz, geht eigentlich gar nicht bei solchen Fragen!

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Logindata  29.07.2019, 21:28
@schleudermaxe

Welche Mieter? Das sind doch Eigentumswohnungen. FS kauft.
Ansonsten Lesebrille?
=>Hausstrom steht an zweiter Stelle bei den Bullets.
=>Reparaturaufwand ist Teil der Instandhaltungsrücklage in meinem Verständnis.

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schleudermaxe  30.07.2019, 06:17
@Logindata

Dein Zitat, nicht meins:

Hausgeld, ....deckt zum einen die herkömmlichen Betriebskosten, die auch auf den Mieter umgelegt werden können (§ 1 BetrKV).

Und somit stimmen Deine Behauptungen nicht.

Und kein Mieter muss eine Kostenstelle Hausstrom bezahlen, und ein Eigentümer auch nicht! Das Ding nennt sich für Beleuchtung, andere Stromverbr. gehören in die, die es betrifft, Fahrstuhl, Heizanalge, Rolltreppen, und a..

Und alle Reparaturen aus der Rücklage zu bezahlen ist eine Lachnummer, da bin ich mir sicher! Auch bei Dir steht, ... Instandhaltung, also bitte, nichts von Instandsetzung!

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Hat das Haus einen Hausmeister oder einen Aufzug? Das verteuert schon mal. Dann solltest Du auch darauf achten, wie hoch die Rücklagen derzeit sind und ob in Kürze größere Renovierungen anstehen, wie Dachsanierung.

Wenig ist das Hausgeld sicher nicht, aber es kommt auf die ganzen Umstände an.

Das musst du dir schon den Wirtschaftsplan vorlegen lassen. Je älter die Häuser, desto mehr muss für Instalthaltung gerechnet werden. Und je schlechter Isoliert, desto mehr geht für Heizung drauf.

Am schlimmsten sind Eigentümergemeinschaften mit zahlungsunfähigen Eigentümern, dann werden die Kosten auf die anderen umgelegt .. bis die Wohnung dann versteigert wird und man Glück hat, dass noch Geld vorhanden ist, wenn die vorrangigen Hypotheken bedient sind. Sowas sollte man wissen und vorher genau nachfragen und Wirtschaftspläne studieren und Versammlungsprotokolle der letzten Eigentünerversammlungen vorlegen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung