Zivilgericht?

4 Antworten

Es gelten die üblichen Verjährungsfristen. § 194 BGB ff. Also regelmäßig 3 Jahre. Aber es kommt darauf an, auf welcher Grundlage die Ansprüche entstanden sind. Für einige Ansprüche gelten bis zu 30 Jahre (z.B. bei Körperverletzung, § 197 BGB).


RalfK1982 
Fragesteller
 11.07.2020, 22:20

Also könnte ich mir 29 Jahre überlegen ob die Person noch vors Zivilgericht zerre um zu versuchen Schmerzensgeld zu erhalten ?

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Aequitas49  11.07.2020, 22:21
@RalfK1982

Es kommt natürlich auch hier (wie immer im Recht) darauf an. Aber grundsätzlich ja.

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Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, dann wurde ja offenbar schon geklagt. Oder meinst du das strafrechtliche Urteil? Zivilrechtlich kannst du immer klagen, aber insbesondere sind die Verjährungsfristen zu beachten. Dabei kommt es auf die Art des Anspruchs an.


RalfK1982 
Fragesteller
 11.07.2020, 22:28

Genau meinte das strafrechtliche Urteil

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Hä? Wenn ein Zivilurteil rechtskräftig ist, also keine Rechtsmittel mehr dagegen einlegbar sind, kannst du nicht mehr dagegen vorgehen.


RalfK1982 
Fragesteller
 11.07.2020, 22:29

Meinte das strafrechtliche Urteil

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mindestens 3 jahre, aber es wird wohl der tatzeitpunkt zählen