Zeitverlängerung auch bei mündlichen Prüfungen?

2 Antworten

Nur wenn in dem mündlichen Format ein Teil beinhaltet ist, bei dem du schreiben musst und dafür nur beschränkt Zeit hast.

Also wenn du z.B. Aufgaben bekommst, diese lösen musst als Vorbereitung, und dann die Lösung präsentieren musst, dann kannst du glaub ich in dem ersten Teil Extra Zeit bekommen.

Bei mir galt der Nachteilsausgleich immer nur für schriftliche Arbeiten oder Prüfungen.

Kommt halt auf den Grund der Zeitverlängerung an. Du musst ja wissen, was du beantragt hast.