zeitschriften abo annahme verweigert, muss man trotzdem zahlen?
mich würde mal interessieren wie es bei einem zeitschriftenabo ist, wenn man die annahme der zeitschrift verweigert. muss man sie dennoch bezahlen?
5 Antworten
Hat er etwas unterschrieben? Sicherlich! Wenn es noch in der Probezeit ist, dann braucht er wohl nichts zu bezahlen, sonst schon!
Erst mal Dankeschön fürs Sternchen!
Es ist doch meist so, dass mit einem "Probeabo" geködert wird. Wenn es ein Probeabo ist, kann man natürlich auch während der Probezeit kündigen, sonst wäre es ja kein Probeabo. Und warum wußte er nicht, dass es ein Abo war? War er allein? Wenn dem so ist solltest du ruhig einmal mit dem Staatsanwalt drohen, danz sachlich natürlich!
Wenn du das Abo abgeschlosen hast, mußt du dafür zahlen. Die Zeitung hat ja ihren Teil des Vertrages erfüllt, dir wurde die Zeitung ja versucht zuzustellen. Du kannst auf dem Bahnhof auch nicht eine Fahrkarte kaufen und wenn der Zug dann kommt einfach nicht einsteigen und das Geld zurückfordern.
wenn du unterschrieben hast muß du bezahlen auch wenn du verweigerst.
Ja,denn du hast ja einen Vertrag mit denen gemacht.
Was hast du denn im Vertrag vereinbart? Das zählt!
ich hab einen freund der so gut wie blind ist- er hat gefragt ob das auch kein abo ist und die sagten, nein es ginge nur darum das er die zeitschrift einmal zu prope bekommt. vertrag hat er glaub ich gar keinen bekommen .
Hat er etwas unterschrieben? Sicherlich! Wenn es noch in der Probezeit ist, dann braucht er wohl nichts zu bezahlen, sonst schon!
was heisst denn in der probezeit? ja er hat unterschrieben. und er hat auch das ganze widerrufen, aber die haben es nicht anerkannt! der widerruf fand allerdings 2 wochen nach abschluss des vertrages ab, denn er wusste ja nicht mal das es sich um ein abo handelt. da sieht man mal wieder, welch diese tricks die anwenden nur um was zu verkaufen