Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Verkehrsrechtschutzversicherung?
Servus, ich hab heute beim Autofahren zu sehr geträumt. Ich kam von einer Landstraße und fuhr in Richtung innerorts. Plötzlich kam wohl schon ein Schild mit 50 und in der unmittelbaren Kurve danach ein mobiles Blitzfahrzeug, welches auf der Gegenseite stand. (Der Wagen hat nach vorne und hinten geblitzt, kannte ich auch noch nicht.)
Ich bin mir nicht sicher, wie schnell ich noch war. Denke aber, dass es sich zwischen 20 und 30 km/h bewegen wird. Laut Bußgeldkatalog definitiv einen Punkt wert und eventuell sogar (>25 km/h) einen Monat Fahrverbot.
Weiß jemand, welcher Zeitpunkt für eine Versicherung entscheidend ist, wenn es um den Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung geht? Zählt das Datum auf dem Bußgeldbescheid bzw. des Anhörungsbogens oder der Zeitpunkt des Fotos um darüber zu entscheiden, ob die Versicherung den Fall nun mit abdeckt oder nicht?
Ich möchte vermeiden, dass nach Abschluss der Versicherung, diese sagt, dass ich eine rückwirkende Versicherung hätte abschließen müssen um diesen Fall mit abzudecken und ich in diesem Fall nun selbst gucken müsse, wie ich klar komme.
Für den Fall, dass mir Fahrverbot droht, brauche ich einen Anwalt da ich beruflich auf den Lappen angewiesen bin.
4 Antworten
Nein, das zahlt keine nachträglich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung.
Wenns um deinen Lappen geht und das der erste gravierende Verstoß ist, versuch einen Deal, gegen ein wesentlich höheres Bußgeld deinen Führerschein zu behalten.
Damit die Versicherung eintritt muss der Versicherungsschutz in aller Regel vor dem zu regulierendem Ereignis gegolten haben.
Zählt das Datum auf dem Bußgeldbescheid bzw. des Anhörungsbogens oder der Zeitpunkt des Fotos um darüber zu entscheiden, ob die Versicherung den Fall nun mit abdeckt oder nicht?
Relevant ist der Tag an dem du geblitzt wurdest.
Für den Fall, dass mir Fahrverbot droht, brauche ich einen Anwalt da ich beruflich auf den Lappen angewiesen bin.
Wobei hier ein Richter auch darauf verweisen kann und wohl auch wird dass du dein Fahrverbot in den Urlaub legen kannst oder vorrübergehend Innendienst machst oder einen Fahrer engagierst.
Laut Bußgeldkatalog definitiv einen Punkt wert und eventuell sogar (>25 km/h) einen Monat Fahrverbot.
Das gieft dann wenn es sich um zwei Übertretungen mit mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres handelt. Wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist sollte man entsprechend besonders umsichtig fahren.
Weder noch. Eine RSV hat immer Karenzzeit. Versicherung ist das einzige Produkt,daß man nicht kaufen kann,wenn man es braucht,man muß es vorher haben.
Du kannst keine rückwirkende Versicherung abschließen.