Zählt der Hausmeister als Mitarbeiter an einer Grundschule?

2 Antworten

Er ist Mitarbeiter. Gegenüber Schülern ist er auch weisungsberechtigt. Wenn er auch kein pädagogischer Mitarbeiter ist, übernimmt er aber doch auch gelegentlich pädagogische Aufgaben im Kontakt mit den Schülern, wenn er sie z.B. zur Sauberkeit und Ordnung anhält.

Das kommt darauf an. Ist der Hausmeister direkt beider Schule angestellt, dann ist er Mitarbeiter. Ist der Hausmeister bei einer Firma wie einem Hausmeisterservice angestellt und arbeitet in der Schule, dann nicht.