Xing?

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bevor man bei Xing überhaupt irgend welche Daten von sich eingibt und dies unbewusst der Öffentlichkeit präsentiert, sollte man Kenntnisse haben wie seine Daten geheim bleiben bzw nur Nutzer bekommen die man dazu berechtigt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Xing_(soziales_Netzwerk)

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit März 2014 erhebt Xing für die Schweiz deutlich höhere Preise (mehr als 60 %) als für Kunden in anderen Ländern (Deutschland, Österreich), was zu entsprechender Kritik führte.[39]

Datenschützer bemängeln, dass Teilnehmer in Unkenntnis der Schutzeinstellungsmöglichkeiten ihre eigenen Kontaktbeziehungen ungeschützt der breiten Öffentlichkeit preisgeben.[40] Es gibt eine Reihe von Websites, die Nutzern Hilfestellungen geben, damit sie die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.[41]

Durch die Funktion „Mitglieder, die meine Kontaktseite kürzlich aufgerufen haben“, die nur für Premiumnutzer uneingeschränkt nutzbar ist, wird die eigene Nutzungsweise der Plattform für andere Nutzer bewusst oder unbewusst sichtbar. Auch die Funktion „Neues aus meinem Netzwerk“ hat unter Mitgliedern heftige Diskussionen ausgelöst.[42]

Weitere Kritik gab es Anfang Januar 2008, als bekannt wurde, dass auf den Profilseiten Werbung eingeblendet wird, wenn nichtzahlende Mitglieder diese aufrufen. Über diese Neuerung fühlten sich die zahlenden Mitglieder nur unzureichend informiert. Aufgrund der zahlreichen Kritik wurde zunächst eine Funktion eingebaut, mit der zahlende Mitglieder die Werbung auf ihren Profilen unterbinden können. Kurz darauf wurden die Werbeeinblendungen wieder vollständig abgeschaltet.[43]

Xing sammelte Unternehmensprofile automatisch, wenn mindestens vier Mitarbeiter bei Xing angemeldet sind. Dieses war insofern problematisch, als diese Unternehmensprofile unter anderem über kein Impressum verfügen. Unternehmen können laut einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth diese automatisch angelegten Profile löschen lassen.[44]

Ehemalige Mitglieder mit gekündigtem Account beklagen, auch nach der Kündigung noch Newsletter und Nachrichten per E-Mail zu erhalten.[45]

Im April 2019 wurde Xing von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufgrund von intransparenten Kündigungsoptionen abgemahnt. Die Abmahnung war darin begründet, dass Premium-Nutzer online ihre Kündigung erklären konnten, jedoch im Anschluss eine E-Mail bekamen, in der sie durch das Klicken eines Buttons die Kündigung bestätigen mussten. Wurde der Button nicht geklickt, akzeptierte Xing sie nicht und verlangte weiterhin Geld von den Premium-Nutzern. Trotz der Abmahnung muss ein Premium-Nutzer nach wie vor die Kündigung final über einen Button in einer E-Mail bestätigen.[46]