Wurde nun die Flüchtlingsaufnahme gestoppt?

2 Antworten

Man kann nichts beschließen, das mit dem Grundgesetz nicht konform ist. Stellt jemand einen Asylantrag, so ist dieser immer als Einzelfall zu prüfen.

"Nicht annehmen" bedeutet wohl eher, dass dieser Antrag in einem anderen EU-Land erfolgen kann, wenn sie von dort aus illegal über die Grenze kommen. (sicheres Drittland) -soweit die Theorie, die Praxis kennen wir alle-

Zum Thema abschieben.... das ist ebenfalls pauschal nicht möglich. Jeder Fall ist auch hier einzeln zu bewerten. Es gibt zwei Hauptgründe für das Abschiebeproblem. Die Asylbewerber verschleiern ihre Herkunft und ihre Identität, da sie wissen, dass sie sonst keine Bleibechance hätten oder das Herkunftsland verweigert die Rücknahme ihrer eigenen Bürger. Soweit also auch hier der Unterschied zwischen den politischen, sehr oft populistischen Aussagen und der tatsächlichen Wirklichkeit.

Nein, wenn etwas beschlossen ist heißt das noch lange nicht dass es gesetz geworden ist. Gesetze macht immer noch der Bundestag und nicht die Regierung.