Wohnungsschlüssel von Freundin weggenommen?
Hallo zusammen 😊
Ein Kumpel wurde von seiner Freundin verlassen. Sie wohnten seit 1 1/2 Jahren zusammen in der Mietwohnung ihrer Mutter (beide stehen im Mietvertrag). Er hat das erste Jahr die komplette Miete bezahlt und das letzte halbe Jahr 600€ von 800€. Sie hat ihn nun verlassen und war ziemlich angepisst, dass er nach Trennung seine gekauften (also seine eigenen) Sachen abgeholt hat. Anschließend hat sie ihm seine Schlüssel abgenommen. Der Höhepunkt: Jetzt möchte sie für die nächste 3 Monate die halbe Wohnungsmiete (aufgrund Kündigungsfrist) haben.
Kann man hier Schadensersatz o.ä. verlangen, da er durch die Abgabe des Schlüssels keine Möglichkeit zur Nutzung mehr hat?
Liebe Grüße
Katja
3 Antworten
Man muss zwei Dinge trennen - den Mietvertrag und die Nutzung.
Wenn seine Ex jetzt gar keine Miete mehr zahlt, kann ihre Mutter ihn auf die komplette Mietzahlung verklagen.
Er wiederum kann seine Ex auf Herausgabe des Schlüssels verklagen.
Zu 1) Ja, das kann der Vermieter sich aussuchen.
Zu 2) Darüber müsste dann das Gericht entscheiden.
Wie ErsterSchnee schon sagte, hat er ein Recht darauf, die Wohnung weiter nutzen zu dürfen.
Dem Vermieter gegenüber bleibt er in der Pflicht.
Und ob er Miete anteilig von der Freundin einklagen kann, steht in den Sternen. Er hat einen gemeinsamen Vertrag mit unterschrieben, und nicht bei irgendwem, sondern bei ihrer Mutter! Er hat lange alleine und dann weiterhin den Großteil der Miete freiwillig bezahlt und konnte sich schon beim Einzug denken, dass im Falle einer Trennung die Tochter die Wohnung behalten wird, nicht er.
Was das Argument angeht, er hätte sich wegen der "Schlüsselabgabe" eine neue Bleibe suchen müssen, das ist lächerlich. Er hat den Schlüssel freiwillig abgegeben, weil er dort nicht mehr wohnen wollte. Seinen ganzen Krempel hatte er ja schon rausgeschafft...
Die Polizei würde ihm natürlich trotzdem jederzeit zurück in die Wohnung "helfen", wenn er sie denn um Hilfe bittet.
Es ist schließlich sein gutes Recht, in kahlen Zimmern sitzen und sich mit der Verflossenen anzuschweigen.
Klar, kann man...
Lieben Dank für deine Antwort 😉
Kann der Vermieter sich raussuchen von wem er die Miete haben möchte? Denn theoretisch steht im Vertrag ja nicht wer wie viel zahlen muss?
Zu 2.:
Aber rein nur auf die Herausgabe oder eben auch eine Art Schadensersatz, da er ja in dieser Zeit die Wohnung nicht nutzen konnte und sich anderswo einmieten musste?