Wodurch kann die Machtstellung des/der Bundeskanzlers/in gegenüber Ministern eingeschränkt werden?

4 Antworten

Nach Artikel 65 Satz 1 GG ist die Bundeskanzlerin Chefin der Bundesregierung (Kanzlerprinzip,Richtlinienkompetenz).

Ihre dadurch betonte Machtstellung gegenüber den Bundesministern kann zum Beispiel durch einen Koalitionsvertrag eingeschränkt werden. In diesem wird üblicherweise festgelegt, wie viele Minister die einzelnen Koalitionspartner in der Regierung stellen. Und die Partei (en), die nicht die Bundeskanzlerin stellen, suchen sich selbstständig ihre Minister aus. Dies schränkt die Bundeskanzlerin ein.

Außerdem haben die Minister einer Koalitionsregierung, die nicht der Partei der Bundeskanzlerin angehören, eine eigene Machtbasis in ihrer jeweiligen Partei. Die Bundeskanzlerin kann daher nicht unbegrenzt Macht gegenüber diesen Bundesministern ausüben, wenn sie nicht die Koalition und damit ihr eigenes Amt gefährden möchte.

Weitere Infos zur Bundesregierung findest du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

Da gibt es letztlich nur den Misstrauensantrag, dieser kann sogar aus der eigenen Partei, da von Abgeordneten kommen. Denn die Kanzler schaft beihaltes die übergeordnete Weisungsbefugnis.

Durch eine Vertrauensfrage des Bundestages kann erreicht werden das der/die Kanzler/in abgewählt wird d.h. keine Machtstellung mehr über die Minister hat.

jockl  17.11.2011, 13:47

Das ist falsch, die Vertrauensfrage kann nur, im jetztigen Fall, nur die Bundeskanzlerin selbst stellen.

0

wenn der koaltionspartner aussteigt

jockl  17.11.2011, 13:50

Was aber wenn wenn eine Partei die absolute Mehrheit hat ?

0