Wo ist im Grundgesetz festgehalten?

4 Antworten

Art. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

(Quelle im schönsten Rechtsdeutsch: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html )

Art. 18: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Art. 19: (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Art. 102: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

PS Folter ist übrigens auch in der europäischen Union verboten, wer Mitglied ist, darf nicht foltern.

In verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes (GG): in Artikel 1 Absatz 1 GG, in Artikel 2 Absatz 2 GG, in Artikel 102 GG (Abschaffung von der Todesstrafe) und in Artikel 104 Absatz 1 GG (Verbot, festgehaltene Personen seelisch oder körperlich zu misshandeln).

Mfg

Artikel 1 Absatz 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

UND

Artikel 2 Absatz 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Artikel 102 des Grundgesetzes ist einfach und eindeutig: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.


ShadowTaking  17.01.2024, 14:23

Mega Artikel, denn da steht wirklich nur dieser eine Satz drin und zumindest für Westdeutschland war dies ab 1949 verpflichtend.

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