Wo eine Waschmaschiene hinstellen

5 Antworten

Naja, du brauchst auf jeden Fall einen "Raum" wo es einen Wasseranschluss und auch Abfluss gibt. Zudem benötigst du Strom. In der Regel findest du die Wasseranschlüsse in einer Wohnung dann entsprechend auch nur in Küche oder Bad.

Ist denn der Waschkeller im Mietvertrag aufgeführt oder warum gibt es den denn auf einmal nicht mehr bzw. gibt es vielleicht einen anderen Gemeinschaftsraum mit den entsprechenden Anschlüssen ?

Das ist dann in der Tat ein Problem und du wirst dann aufgrund der Enge im Bad nicht drum rum kommen, es in der Küche zu machen.

 

turalo  19.03.2015, 10:24

Wenn es einen Waschkeller gibt - so wurde es ja in der Frage angedeutet - wird man in der Wohnung nicht waschen dürfen.

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Charmend 
Fragesteller
 19.03.2015, 10:35

Ich hab den Mietvertrag nicht auswendig gelernt und der is momentan leider zuhause. Vor heute Nachmittag kann ich den dummerweiße nicht mehr lesen.

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Charmend 
Fragesteller
 19.03.2015, 11:08

Okay ich weiß jetzt es gibt einen § im Vertrag dass das Waschen nicht erlaubt ist ohne Außnahme regelung. Aber laut Verwaltungsfirma soll man diese sich dann holen, dann darf man Waschen. Aber das wurde uns nicht gesagt. Es hieß es gibt nen Keller, den gibt es wohl Definitiv nicht.

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DrBob1  19.03.2015, 11:12
@Charmend

Also wenn es keinen Waschkeller gibt, dann muss dir die Möglichkeit zum waschen erlaubt werden. Das es für dich dadurch umständlich in Bezug auf Küche oder Bad wird, interessiert den Vermieter dann nicht.

Ich finde es halt blöd und auch unfair, dass man dir da offensichtlich falsche Angaben bei der Wohnungsbesichtigung gemacht hat.

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Dann müsste wohl oder übel doch in der Küche ein Anschluss gemacht werden. Wie haben die Vormieter denn gewaschen?

Frage den Vermieter am besten danach .

Charmend 
Fragesteller
 19.03.2015, 10:33

Vormieter haben wir leider nciht merh kennengelernt, aber es hieß ja es gibt einen. Außerdem steht auf jeden Fall im Mietvertrag das wir auf dem Balkon usw. keine Wäche aufhängen dürfen. Die Verwaltungsfirma war jetzt sehr unkooperativ und woltle uns wegen der Beschwerde aus dem Büro werfen. Ich warte immernoch auf den Kellerschlüssel um zu schauen ob es unten doch iwo geht. Unglaublich!!

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Dea2010  19.03.2015, 11:09
@Charmend

Auch das Wäsche trocknen auf dem Balkon darf der Vermieter NICHT verbieten, entsprechende Klauseln in Verträgen/Hausordnungen sind ungültig.

Explizit zum Wäschetrocknen auf Balkonen entschied das AG Herne-Wanne 3C 193/2000 dass, auch wenn in der Hausordnung vorgesehen ist, die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben, so bedeutet das nicht, dass es den Mietern auch untersagt wäre, auf dem Balkon der Wohnung Wäsche zu trocknen.

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Zuerst einmal:


Kein Vermieter darf dem Mieter verbieten, in der Wohnung Waschmaschine und Trockner aufzustellen! Dazu gibt es mehrere Präzedenzurteile. Siehe hier: http://www.juraforum.de/mietrecht/darf-der-vermieter-eine-waschmaschine-in-der-wohnung-verbieten-490563


Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Küche umzuplanen und durch eine Sanitär-Technik-Firma Zu- und Ablauf der Maschine nachrüsten zu lassen an der Küchenspüle.


Explizit zum Wäschetrocknen auf Balkonen entschied das AG Herne-Wanne 3C 193/2000 dass, auch wenn in der Hausordnung vorgesehen ist, die Mieter die Wäsche im Trockenraum zu trocknen haben, so bedeutet das nicht, dass es den Mietern auch untersagt wäre, auf dem Balkon der Wohnung Wäsche zu trocknen.

turalo  19.03.2015, 11:15

Hier gibt es keine Präzedenzurteile. Gerade vor zwei Stunden habe ich noch einen Mietvertrag fertiggemacht, in dem es heißt, daß Wäsche nicht in der Wohnung zu waschen ist, sondern im dafür vorgesehenen Waschkeller.

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Im Waschkeller wird ja ein Anschlussplatz frei sein, wohin Du Deine Maschine stellen kannst.

In vielen Mietverträgen ist das Waschen in der Wohnung ausdrücklich untersagt.

Ist nicht so einfach,man braucht ja Wasseranschluss und Abwasseranschluss so nah wie möglich...