Ich würde gerne wissen wo ein Skateboard rechtlich hingehört, auf den Radweg, die Strasse oder den Fußgängerstreifen?

Rechtliches:
Wo darf man eigentlich mit dem Skateboard fahren?
Skateboards sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern sie zählen zu den besonderen Fortbewegungsmitteln gemäß § 24 Abs. 1 StVO. Hieraus folgt, dass eine Benutzung der Fahrbahnen, die gemäß § 2 Abs. 1 StVO Fahrzeugen vorbehalten ist, wie auch der Radwege (= Sonder-wege für eine bestimmte Fahrzeugart) ausgeschlossen ist. Skateboards unterliegen somit den Vorschriften, die die StVO für Fußgänger im Verkehrsraum trifft. Nach § 25 Abs. 1 StVO müssen sie (vorhandene) Gehwege benutzen.
08.10.2004 Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Eigentlich gehört man mit einem Skateboard auf den Bürgersteig. Allerdings wird man von den Ordnungskräften oft aufgefordert, nur im Schrittempo zu fahren, was keinen Spass macht oder gar abzusteigen.

Skaten ist erlaubt: in Fußgängerzonen und Wohnstraßen auf Radwegen - aber hier gibt es Ausnahmen: Beachte die Verbotstafeln! auf Gehsteigen außerhalb von Städten/Ortschaften nur auf mit blauer Tafel gekennzeichneten Rad- oder Fußwegen Quelle http://www.kinderpolizei.at/kids/tipps/skaten.html
Genauso ist es!
Sage ich doch auch!