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Wo darf man mit dem Skateboard fahren?

gefragt von Valpurga am 07.04.2008 um 10:22 Uhr

Ich würde gerne wissen wo ein Skateboard rechtlich hingehört, auf den Radweg, die Strasse oder den Fußgängerstreifen?


Reply


Valve
beantwortet von Valve am 7. April 2008 10:23
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Rechtliches:

Wo darf man eigentlich mit dem Skateboard fahren?

Skateboards sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern sie zählen zu den besonderen Fortbewegungsmitteln gemäß § 24 Abs. 1 StVO. Hieraus folgt, dass eine Benutzung der Fahrbahnen, die gemäß § 2 Abs. 1 StVO Fahrzeugen vorbehalten ist, wie auch der Radwege (= Sonder-wege für eine bestimmte Fahrzeugart) ausgeschlossen ist. Skateboards unterliegen somit den Vorschriften, die die StVO für Fußgänger im Verkehrsraum trifft. Nach § 25 Abs. 1 StVO müssen sie (vorhandene) Gehwege benutzen.

08.10.2004 Quelle: Bundesministerium für Verkehr

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. April 2008 10:25

Genauso ist es!

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 7. April 2008 10:33

Sage ich doch auch!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. April 2008 10:25
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Eigentlich gehört man mit einem Skateboard auf den Bürgersteig. Allerdings wird man von den Ordnungskräften oft aufgefordert, nur im Schrittempo zu fahren, was keinen Spass macht oder gar abzusteigen.


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 7. April 2008 10:25
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Skaten ist erlaubt: in Fußgängerzonen und Wohnstraßen auf Radwegen - aber hier gibt es Ausnahmen: Beachte die Verbotstafeln! auf Gehsteigen außerhalb von Städten/Ortschaften nur auf mit blauer Tafel gekennzeichneten Rad- oder Fußwegen Quelle http://www.kinderpolizei.at/kids/tipps/skaten.html




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