Ich denke - Mittagsruhe sollte schon eingehalten werden! Ansonsten sollten Kinderspielgeräusche doch akzeptiert werden!! Was sollen die Kids denn den ganzen Tag tun? Wenn sie nur vor der Glotze sitzen, wird auch gemosert!! Wir haben auch Kinder in der Nachbarschaft und wir hören die auch, aber das ist ein alltägliches Geräusch, das zudem auch noch schön ist!! Da ist Toleranz gefragt!

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Im Sommer wird mindestens 3mal wöchentlich gegrillt! Dazu gibt´s mal Ofenkartoffeln, Nudelsalat, Kopfsalat, Knobibrot, Kartoffelsalat, Reissalat u.ä. Pellkartoffeln mit Kräuterquark ist auch so ein herrliches Sommergericht

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Kleine Schwestern sind sehr nervig - ich war auch so eine! :-) ....irgendwann kommt aber ne Zeit, in der ihr sehr froh seid, dass ihr euch habt!! Deine kleine Schwester sieht dich wahrscheinlich als Vorbild und deswegen ist so so bestrebt dir nachzuahmen!! Wenn sie alt genug ist, will sie auch ihren eigenen Weg gehen und dann ist wieder alles gut!!....vertragt euch!!!

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Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.

Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.

Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: - Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt. - Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org..

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Leg ein feuchtes Geschirrtuch auf die gekippte Form und lass ihn mal auskühlen! Vielleicht klappts dann besser!! Ich drück die Daumen

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