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Darf mein Nachbar sein tote Katze im Wald vergraben?

gefragt von Tinkabell68Tinkabell68 am 31.03.2009 um 8:03 Uhr

Gerade wahr mein Nachbar da und sagte seine Katze wäre tot,er wolle Sie im Wald vergraben.Ist das überhaupt erlaubt?

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tiere x 14.373 Katze x 3.887 Haustier x 2.072

barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 31. März 2009 08:07
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Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.

Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.

Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: - Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt. - Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org..

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 31. März 2009 08:10

Es sterben soviele Tiere im Wald, da wird eine vergrabene tote Katze wohl nichts ausmachen.

Kommentar von 6e710ec6560b1a8243ec4808b74a0f1asmallbarbarinchen am 31. März 2009 08:11

Wolfgang - es geht hier um die Rechtslage!! Ich hab die Gesetze ja nicht gemacht!

Kommentar von Simple_avatar2smallNacon am 31. März 2009 08:11

Wow das nenne ich doch mal eine vernünftige Antwort! Respekt :-)

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 31. März 2009 08:27

barbarinchen du wirst Recht haben. Aber mein Boxer ist auf unserem Grundstück beerdigt worden.

Und wie Maiki schon sagte: wo kein Kläger da kein Richter.

Und ich habe kein schlechtes Gewissen dabei.

Ostrichfan

Kommentar von 6e710ec6560b1a8243ec4808b74a0f1asmallbarbarinchen am 31. März 2009 08:30

pssst - würd ich ja auch machen ;-) ...hier gings aber grundsätzlich ums Recht! ;-)


maiki01
beantwortet von maiki01 am 31. März 2009 08:07
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regulär nicht. Aber wo kein Kläger- da ist auch kein Richter. Lasse ihn. Er soll sie tief eingraben und eine Schüppe ungelöschten Kalk drauf geben. Dann ist sie in ein paar Monaten ganz weg

Kommentar von 8716bf30006d707adf7a7dc6b2a2bf55small19Mia94 am 31. März 2009 08:10

aja... WG

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 31. März 2009 08:11

was meinst Du mit dem Kommentar?

Kommentar von 8716bf30006d707adf7a7dc6b2a2bf55small19Mia94 am 31. März 2009 08:25

das ich dank dir jetzt zum praktikum gehen muss! :P

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 31. März 2009 08:32

und was ist da falsch dran?

Kommentar von 8716bf30006d707adf7a7dc6b2a2bf55small19Mia94 am 31. März 2009 08:32

ja weil ich nicht mag, da ich ja eh nur blöd rumstehen darf und zu schauen und des 7 1/2 stunden... booorrr ich bin sauer ! =/

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 31. März 2009 08:37

Ist mir damals auch so ergangen. Aber als Praktikant bekommt man keine Führungsposition

Kommentar von 8716bf30006d707adf7a7dc6b2a2bf55small19Mia94 am 31. März 2009 08:41

ja ist mir schon klar, aber dan hättest du nciht erwähnen sollen das ichgestern schon so eine frage gestellt habe, wen mein dad hinter mir steh oh mann...=/

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 31. März 2009 08:52

stimmt doch. Du hast Dich gestern beschwert über zu lange Arbeitszeit und suchst heute einen Grund nicht hinzugehen. Dann stelle besser keine solche Fragen, wenn jemand in der Nähe ist. Dein Dad hätte mir für meine Antwort aber ruhig ein DH geben können

Kommentar von 8716bf30006d707adf7a7dc6b2a2bf55small19Mia94 am 31. März 2009 12:35

tzü ...


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 31. März 2009 08:08
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Wo kein Kläger, da kein Richter! Andere Tiere sterben auch im Wald. Was soll's!

Kommentar von 72d86db12a6f9101f453f168817be064smallAntica am 31. März 2009 08:24

Wir haben schon einen ganzen Tierfriedhof im Wald in unserer Nähe ........


mugie77
beantwortet von mugie77 am 31. März 2009 08:10
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also ich würde s in einer nacht u nebelaktion im wald machen, wenns keiner sieht kanns keiner richten. mein beileid.


ehlers
beantwortet von ehlers am 31. März 2009 08:07
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erlaubt ist es nicht aber was keiner weiß macht keinen heiß


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 31. März 2009 10:08
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Hab' meine tote Katze in der Mülltonne begraben und keiner hat's gemerkt. Wir haben hier in diesem Lande ja Verbote für beinahe alles und wenn man alle dummen sinnlosen Verbote befolgen würde, wo kämen wir da hin?


kreativkruemmel
beantwortet von kreativkruemmel am 31. März 2009 08:19
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man darf nicht aber mir wäre es egal.


KriLu
beantwortet von KriLu am 31. März 2009 08:08
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Nein, das ist verboten. Tiere dürfen bis max. 10 kg NUR im eigenen Garten vergraben werden, nicht aber im Wald, da er nicht zu deinem Privatbesitz gehört (der Garten jedoch schon).


Reiken
beantwortet von Reiken am 31. März 2009 08:06
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Im Wald vergraben ist nicht erlaubt. Entweder auf dem eigenen Grund und Boden oder die Katzte muß über den Tierarzt entsorgt werden.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 31. März 2009 08:29

Entsorgt???

Mein Hund der ein Familienmitglied war wird entsorgt???

Ostrichfan

Kommentar von Simple_avatar8smallReiken am 31. März 2009 19:43

tut mir leid das heißt so. Deshalb ich meine liebe Katzte auch bei Bekannten im Garten vergraben, weil ich alles andere zu bitter gefunden hätte.


patrick12067
beantwortet von patrick12067 am 31. März 2009 08:06
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wir haben unsere damals im eigenen Garten vergraben.. aber so langs keiner merkt, soll ers doch im Wald machen!

Kommentar von F83d155a57d066ce18c2ffc287c9a803smallTinkabell68 am 31. März 2009 08:07

Wir haben leider keinen

Kommentar von 6af83efa6cefce10c2cc2b12e596e212smallpatrick12067 am 31. März 2009 08:07

das ist natürlich schade.

Kommentar von Simple_avatar8smallReiken am 31. März 2009 08:07

im Garten ja, aber nicht im Wald


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 31. März 2009 08:06
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wenns keiner sieht, erlaubt ist es nicht...


bavariamaus
beantwortet von bavariamaus am 31. März 2009 08:04
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Wenn er sie tief genug vergräbt, warum nicht?


lenno
beantwortet von lenno am 28. Mai 2009 14:25
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meine oma sagt immer: du darfst alles machen, du darfst dich bloß nicht erwischen lassen.


Terrier74
beantwortet von Terrier74 am 2. April 2009 19:39
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Wenn es sein privater Wald ist, dann darf er das. In fremdem Eigentum wäre ich sehr vorsichtig, dort darf man das eigentlich nicht. Meistens sind die Eigentümer da aber sehr kulant.


janka98
beantwortet von janka98 am 31. März 2009 16:31
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In diesem Falle sollte doch die Menschlichkeit, vor dem Gesetz stehen!


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 31. März 2009 09:20
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Wir hatten auch früher einen Friedhof der Kuscheltiere. Wäre Dir lieber, die würden in der Mülltonne landen - nicht jeder kann sich eine Beerdigung seines Lieblings leisten. Traurig genug, dass seine Katze gestorben ist.


19Mia94
beantwortet von 19Mia94 am 31. März 2009 08:26
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..


konny27
beantwortet von konny27 am 31. März 2009 08:18
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Unsere Tiere sind alle im Garten vergraben.Sogar unser Colli und der ist etwas größer als eine Katze.


JoScho
beantwortet von JoScho am 31. März 2009 08:11
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Kleintiere im Wald nur, wenn der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat.


anonym
beantwortet von jockl am 31. März 2009 08:09
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Ja

Kommentar von 6e710ec6560b1a8243ec4808b74a0f1asmallbarbarinchen am 31. März 2009 08:20

Nein!


UllaM
beantwortet von UllaM am 31. März 2009 08:06
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In unserer Region darf man seine Tiere auch im eigenen Garten vergraben, Ausnahmen sind Schutzgebiete.


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