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Darf mein Nachbar sein tote Katze im Wald vergraben?

Frage von Tinkabell68 Tinkabell68

Gerade wahr mein Nachbar da und sagte seine Katze wäre tot,er wolle Sie im Wald vergraben.Ist das überhaupt erlaubt?

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Antworten (21)

  • 16
    Antwort von barbarinchen barbarinchen

    Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.

    Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.

    Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: - Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt. - Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.

    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org..

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Es sterben soviele Tiere im Wald, da wird eine vergrabene tote Katze wohl nichts ausmachen.

    Kommentar von barbarinchen barbarinchenbarbarinchen

    Wolfgang - es geht hier um die Rechtslage!! Ich hab die Gesetze ja nicht gemacht!

    Kommentar von Nacon Nacon

    Wow das nenne ich doch mal eine vernünftige Antwort! Respekt :-)

    Kommentar von Ostrichfan OstrichfanOstrichfan

    barbarinchen du wirst Recht haben. Aber mein Boxer ist auf unserem Grundstück beerdigt worden.

    Und wie Maiki schon sagte: wo kein Kläger da kein Richter.

    Und ich habe kein schlechtes Gewissen dabei.

    Ostrichfan

    Kommentar von barbarinchen barbarinchenbarbarinchen

    pssst - würd ich ja auch machen ;-) ...hier gings aber grundsätzlich ums Recht! ;-)

  • 8
    Antwort von maiki01 maiki01

    regulär nicht. Aber wo kein Kläger- da ist auch kein Richter. Lasse ihn. Er soll sie tief eingraben und eine Schüppe ungelöschten Kalk drauf geben. Dann ist sie in ein paar Monaten ganz weg

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    aja... WG

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    was meinst Du mit dem Kommentar?

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    das ich dank dir jetzt zum praktikum gehen muss! :P

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    und was ist da falsch dran?

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    ja weil ich nicht mag, da ich ja eh nur blöd rumstehen darf und zu schauen und des 7 1/2 stunden... booorrr ich bin sauer ! =/

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Ist mir damals auch so ergangen. Aber als Praktikant bekommt man keine Führungsposition

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    ja ist mir schon klar, aber dan hättest du nciht erwähnen sollen das ichgestern schon so eine frage gestellt habe, wen mein dad hinter mir steh oh mann...=/

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    stimmt doch. Du hast Dich gestern beschwert über zu lange Arbeitszeit und suchst heute einen Grund nicht hinzugehen. Dann stelle besser keine solche Fragen, wenn jemand in der Nähe ist. Dein Dad hätte mir für meine Antwort aber ruhig ein DH geben können

    Kommentar von 19Mia94 19Mia9419Mia94

    tzü ...

  • 3
    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Wo kein Kläger, da kein Richter! Andere Tiere sterben auch im Wald. Was soll's!

    Kommentar von Antica AnticaAntica

    Wir haben schon einen ganzen Tierfriedhof im Wald in unserer Nähe ........

  • 2
    Antwort von mugie77 mugie77

    also ich würde s in einer nacht u nebelaktion im wald machen, wenns keiner sieht kanns keiner richten. mein beileid.

  • 2
    Antwort von ehlers ehlers

    erlaubt ist es nicht aber was keiner weiß macht keinen heiß

  • 1
    Antwort von aristokrat aristokrat

    Hab' meine tote Katze in der Mülltonne begraben und keiner hat's gemerkt. Wir haben hier in diesem Lande ja Verbote für beinahe alles und wenn man alle dummen sinnlosen Verbote befolgen würde, wo kämen wir da hin?

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    Antwort von kreativkruemmel kreativkruemmel

    man darf nicht aber mir wäre es egal.

  • 1
    Antwort von KriLu KriLu

    Nein, das ist verboten. Tiere dürfen bis max. 10 kg NUR im eigenen Garten vergraben werden, nicht aber im Wald, da er nicht zu deinem Privatbesitz gehört (der Garten jedoch schon).

  • 1
    Antwort von Reiken Reiken

    Im Wald vergraben ist nicht erlaubt. Entweder auf dem eigenen Grund und Boden oder die Katzte muß über den Tierarzt entsorgt werden.

    Kommentar von Ostrichfan OstrichfanOstrichfan

    Entsorgt???

    Mein Hund der ein Familienmitglied war wird entsorgt???

    Ostrichfan

    Kommentar von Reiken ReikenReiken

    tut mir leid das heißt so. Deshalb ich meine liebe Katzte auch bei Bekannten im Garten vergraben, weil ich alles andere zu bitter gefunden hätte.

  • 1
    Antwort von patrick12067 patrick12067

    wir haben unsere damals im eigenen Garten vergraben.. aber so langs keiner merkt, soll ers doch im Wald machen!

    Kommentar von Tinkabell68 Tinkabell68Tinkabell68

    Wir haben leider keinen

    Kommentar von patrick12067 patrick12067patrick12067

    das ist natürlich schade.

    Kommentar von Reiken ReikenReiken

    im Garten ja, aber nicht im Wald

  • 1
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    wenns keiner sieht, erlaubt ist es nicht...

  • 1
    Antwort von bavariamaus bavariamaus

    Wenn er sie tief genug vergräbt, warum nicht?

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    Antwort von lenno lenno

    meine oma sagt immer: du darfst alles machen, du darfst dich bloß nicht erwischen lassen.

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    Antwort von Terrier74 Terrier74

    Wenn es sein privater Wald ist, dann darf er das. In fremdem Eigentum wäre ich sehr vorsichtig, dort darf man das eigentlich nicht. Meistens sind die Eigentümer da aber sehr kulant.

  • 0
    Antwort von janka98 janka98

    In diesem Falle sollte doch die Menschlichkeit, vor dem Gesetz stehen!

  • 0
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wir hatten auch früher einen Friedhof der Kuscheltiere. Wäre Dir lieber, die würden in der Mülltonne landen - nicht jeder kann sich eine Beerdigung seines Lieblings leisten. Traurig genug, dass seine Katze gestorben ist.

  • 0
    Antwort von 19Mia94 19Mia94

    ..

  • 0
    Antwort von konny27 konny27

    Unsere Tiere sind alle im Garten vergraben.Sogar unser Colli und der ist etwas größer als eine Katze.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Kleintiere im Wald nur, wenn der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat.

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    Antwort von jockl jockl

    Ja

    Kommentar von barbarinchen barbarinchenbarbarinchen

    Nein!

  • 0
    Antwort von UllaM UllaM

    In unserer Region darf man seine Tiere auch im eigenen Garten vergraben, Ausnahmen sind Schutzgebiete.

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