Tinkabell68 am 31.03.2009 um 8:03 Uhr
Gerade wahr mein Nachbar da und sagte seine Katze wäre tot,er wolle Sie im Wald vergraben.Ist das überhaupt erlaubt?

Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.
Ebenso verboten ist es, verstorbene Haustiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf öffentlichem Grund zu begraben - unabhängig von Grösse und Gewicht des Tieres.
Was tun, wenn ein Tier stirbt? Es gibt verschiedene Möglichkeiten: - Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt. - Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die vom Kanton bezeichnete Sammelstelle bringen. Er kann seinen Liebling aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Man kann dann die Urne zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Ebenfalls erlaubt: die Asche im Freien zu verstreuen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es - wie erwähnt - auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen. Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und die Rechtslage finden Sie im Internet unter www. tierimrecht.org..

regulär nicht. Aber wo kein Kläger- da ist auch kein Richter. Lasse ihn. Er soll sie tief eingraben und eine Schüppe ungelöschten Kalk drauf geben. Dann ist sie in ein paar Monaten ganz weg
19Mia94 am 31. März 2009 08:10 aja... WG
maiki01 am 31. März 2009 08:11 was meinst Du mit dem Kommentar?
19Mia94 am 31. März 2009 08:25 das ich dank dir jetzt zum praktikum gehen muss! :P
maiki01 am 31. März 2009 08:32 und was ist da falsch dran?
19Mia94 am 31. März 2009 08:32 ja weil ich nicht mag, da ich ja eh nur blöd rumstehen darf und zu schauen und des 7 1/2 stunden... booorrr ich bin sauer ! =/
maiki01 am 31. März 2009 08:37 Ist mir damals auch so ergangen. Aber als Praktikant bekommt man keine Führungsposition
19Mia94 am 31. März 2009 08:41 ja ist mir schon klar, aber dan hättest du nciht erwähnen sollen das ichgestern schon so eine frage gestellt habe, wen mein dad hinter mir steh oh mann...=/
maiki01 am 31. März 2009 08:52 stimmt doch. Du hast Dich gestern beschwert über zu lange Arbeitszeit und suchst heute einen Grund nicht hinzugehen. Dann stelle besser keine solche Fragen, wenn jemand in der Nähe ist. Dein Dad hätte mir für meine Antwort aber ruhig ein DH geben können
19Mia94 am 31. März 2009 12:35 tzü ...

Wo kein Kläger, da kein Richter! Andere Tiere sterben auch im Wald. Was soll's!
Antica am 31. März 2009 08:24 Wir haben schon einen ganzen Tierfriedhof im Wald in unserer Nähe ........

also ich würde s in einer nacht u nebelaktion im wald machen, wenns keiner sieht kanns keiner richten. mein beileid.
erlaubt ist es nicht aber was keiner weiß macht keinen heiß

Hab' meine tote Katze in der Mülltonne begraben und keiner hat's gemerkt. Wir haben hier in diesem Lande ja Verbote für beinahe alles und wenn man alle dummen sinnlosen Verbote befolgen würde, wo kämen wir da hin?

Nein, das ist verboten. Tiere dürfen bis max. 10 kg NUR im eigenen Garten vergraben werden, nicht aber im Wald, da er nicht zu deinem Privatbesitz gehört (der Garten jedoch schon).
Im Wald vergraben ist nicht erlaubt. Entweder auf dem eigenen Grund und Boden oder die Katzte muß über den Tierarzt entsorgt werden.
Ostrichfan am 31. März 2009 08:29 Entsorgt???
Mein Hund der ein Familienmitglied war wird entsorgt???
Ostrichfan
tut mir leid das heißt so. Deshalb ich meine liebe Katzte auch bei Bekannten im Garten vergraben, weil ich alles andere zu bitter gefunden hätte.

wir haben unsere damals im eigenen Garten vergraben.. aber so langs keiner merkt, soll ers doch im Wald machen!
Tinkabell68 am 31. März 2009 08:07 Wir haben leider keinen
patrick12067 am 31. März 2009 08:07 das ist natürlich schade.
im Garten ja, aber nicht im Wald

meine oma sagt immer: du darfst alles machen, du darfst dich bloß nicht erwischen lassen.

Wenn es sein privater Wald ist, dann darf er das. In fremdem Eigentum wäre ich sehr vorsichtig, dort darf man das eigentlich nicht. Meistens sind die Eigentümer da aber sehr kulant.

In diesem Falle sollte doch die Menschlichkeit, vor dem Gesetz stehen!

Wir hatten auch früher einen Friedhof der Kuscheltiere. Wäre Dir lieber, die würden in der Mülltonne landen - nicht jeder kann sich eine Beerdigung seines Lieblings leisten. Traurig genug, dass seine Katze gestorben ist.
Unsere Tiere sind alle im Garten vergraben.Sogar unser Colli und der ist etwas größer als eine Katze.

Kleintiere im Wald nur, wenn der Eigentümer die Erlaubnis erteilt hat.
Ja
barbarinchen am 31. März 2009 08:20 Nein!

In unserer Region darf man seine Tiere auch im eigenen Garten vergraben, Ausnahmen sind Schutzgebiete.
Es sterben soviele Tiere im Wald, da wird eine vergrabene tote Katze wohl nichts ausmachen.
Wolfgang - es geht hier um die Rechtslage!! Ich hab die Gesetze ja nicht gemacht!
Wow das nenne ich doch mal eine vernünftige Antwort! Respekt :-)
barbarinchen du wirst Recht haben. Aber mein Boxer ist auf unserem Grundstück beerdigt worden.
Und wie Maiki schon sagte: wo kein Kläger da kein Richter.
Und ich habe kein schlechtes Gewissen dabei.
Ostrichfan
pssst - würd ich ja auch machen ;-) ...hier gings aber grundsätzlich ums Recht! ;-)