Wird mobbing in der Arbeitsamt Akte vermerkt?

5 Antworten

Da du selbst kündigst, musst du, sofern du keine Sperrfrist beim Alg1 Bezug haben willst, das Attest vorlegen. Das wird natürlich in der AA Akte vermerkt, ist dann ja sogar der Grund dafür, dass du sofort in den Alg1 Bezug kommst.

Ein künftiger Arbeigeber hat darauf keinen Zugriff. Aber er wird das letzte Arbeitszeugnis einsehen wollen. Du bekommst zwasr ein positives, gesm. den gestzl. Bestimmungen, aber dennoch wird ein Personaler rauslesen, dass da was war und sich ggf. beim letzten Arbeitgeber erkundigen.

Insofern finde ich es ja ganz gut, dass du in Behandlung bist. Denn nach meiner Erfahrung wiederholt sich sowas dann leider doch wieder auf der neuen Arbeitstelle, wenn man das - einschl. der eigenen Anteile am Geschehen - nicht gründlich durchgearbeitet hat.

Das Arbeitsamt sammelt ALLES, was du oder wer anders ihm aus Unvorsichtigkeit oder absichtlich freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

Da hilft nur, einen Antrag stellen, dass alle nichtbenötigten Daten gelöscht werden und eine Akteneinsicht einfordern. Regelmäßig kontrollieren.

Denn richtig ist: Nur direkt von dir angegebene Daten dürfen gespeichert werden. Wenn der Antrag auf Löschung von nichtbenötigten Daten erfolgt ist, dann wirklich nur die, die zur Vermittlung unbedingt nötig sind. Ob du gemobbt wurdest oder welche psychische Krankheit daraus resultiert ist für die Verwaltungskräfte NICHT nötig. Allenfalls der ärztliche Dienst dürfte die Diagnose Burnout wissen, darf dies aber nicht weitergeben, auch nicht innerhalb der Behörde. Dennoch bin ich mir ganz sicher, dass sie diese Informationen in deinen Akten haben.

Da hilft nur kontrollieren und gegebenenfalls die Datenschutzbehörde deines Bundeslandes einschalten.

das Arbeitsamt wird fragen warum gekündigt wurde. Einsicht in die Akte vom Arbeitsamt wird sicher kein neuer Arbeitgeber bekommen. Allerdings könnte es sein, dass es in deinem Zeugnis steht und dass neue Arbeitgeber nach dem Kündigungsgrund fragen.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob das beim Arbeitsamt eingetragen wird(mobbing+burnout)?

Möglicherweise. Die Aktenführung ist .. nunja ... sehr individuell ^^

Und darf der Arbeitgeber vor einer neueinstellung in die Akte von mir reinschauen?

Keinesfalls

Kein Arbeitgeber erhält Einsicht in deine Akte bei er Arbeitsagentur. Aber Einstellungsfragebögen musst du dennoch wahrheitsgemäß beantworten. Die Frage nach der Ursache deiner Arbeitslosigkeit ist natürlich immer relevant.