Wird "durch klingeln und klopfen an der Wohnungseingangstür" groß oder klein geschrieben?

9 Antworten

Ein Verb wird durch substantivischen Gebrauch substantiviert und deshalb großgeschrieben. Dass ein das davorstehen muss, stimmt nicht, sondern es heißt dann:
man schreibt es groß, wenn man ein das davorstellen könnte!

Auch ein Klopfen und lautes Klingeln schreibt man deshalb groß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb

Es wird beides großgeschrieben, weil man davor ein "Das" einsetzt. Wenn man z.B. den Satz hat: "Plötzlich klingeln und klopfen Leute an der Tür!, dann schreibt es beides klein, da man das "Das" nicht ersetzen kann.

Groß, also 2.

Klopfen und Klingeln zur Nachtzeit gehört sich nicht.

Klopfen und klingeln zur Nachtzeit gehört sich nicht.

Hier sind sowohl Groß- als auch Kleinschreibung richtig, da es sich nicht entscheiden lässt, ob die Tätigkeitkeiten substaniviert sind oder nicht.

Ähnlich:

Reden ist Silber, schweigen/Schweigen ist Gold.

Hallo.

Wenn ein das davor gesetzt werden kann, dann wird es groß geschrieben.
Also in beiden Fällen Groß.