Wird das Kindergeld von Schwerbehinderte Ü25 Jährige angerechnet beim Sozialamt oder Jobcenter?

1 Antwort

Egal ob Jobcenter mit Bürgergeld nach dem SGB - ll oder Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt, in beiden Fällen ist Kindergeld anrechenbares Einkommen, welches den Anspruch mindert.

Eine Ausnahme kann es beim Sozialamt geben, wenn das Kind in einem eigenen Haushalt lebt und die Eltern die kein Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen das Kindergeld weiter erhalten und dieses für das Kind einsetzen und wenn nötig auch belegen oder glaubhaft machen können.

Also z.B. für anfallende Aufwendungen einsetzen, die durch das Kind entstehen, wie z.B. regelmäßige Begleitungen zu Arztterminen, Einkäufe, Unterstützung im Haushalt usw.